Änderung § 13 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß "Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik" in den Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle vom 01.09.2009

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§ 13 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.09.2009 geltenden Fassung
§ 13 n.F. (neue Fassung)
in der am 14.11.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 05.11.2018 BGBl. I S. 1841
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 13 Inkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 13 Außerkrafttreten


vorherige Änderung

Diese Verordnung tritt am 1. März 1997 in Kraft.



Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.




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