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Änderung § 13 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß "Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik" in den Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle vom 01.09.2009
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§ 13 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.09.2009 geltenden Fassung | § 13 n.F. (neue Fassung) in der am 01.09.2009 geltenden Fassung durch Artikel 35 V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960 |
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(Text alte Fassung) § 13 Inkrafttreten | (Text neue Fassung)§ 13 Außerkrafttreten |
Diese Verordnung tritt am 1. März 1997 in Kraft. | Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2015 außer Kraft. |
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