Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 13 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß "Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik" in den Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle vom 01.09.2009

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 13 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß "Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik" in den Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle, alle Änderungen durch Artikel 35 2. FortbPrüfVÄndV am 1. September 2009 und Änderungshistorie der VeranstTechMeistPrV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

§ 13 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.09.2009 geltenden Fassung
§ 13 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.09.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 35 V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 13 Inkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 13 Außerkrafttreten


vorherige Änderung

Diese Verordnung tritt am 1. März 1997 in Kraft.



Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2015 außer Kraft.

 (keine frühere Fassung vorhanden)

 
Anzeige