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Änderung § 13 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß "Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik" in den Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle vom 03.04.2014

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

§ 13 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 03.04.2014 geltenden Fassung
§ 13 n.F. (neue Fassung)
in der am 03.04.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 46 V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274

(Textabschnitt unverändert)

§ 13 Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2015 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2018 außer Kraft.