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Synopse aller Änderungen der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß "Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik" in den Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle am 14.11.2018
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 14. November 2018 durch Artikel 1 der 1. VeranstTMstrFortbÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der VeranstTechMeistPrV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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a.F. (alte Fassung) in der vor dem 14.11.2018 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 14.11.2018 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 05.11.2018 BGBl. I S. 1841 |
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(Textabschnitt unverändert) § 12 Anwendungsregelung | |
(Text alte Fassung) Für Fortbildungsprüfungsverfahren, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 weiter anzuwenden. | (Text neue Fassung) Für Fortbildungsprüfungsverfahren, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 weiter anzuwenden. |
§ 13 Außerkrafttreten | |
Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2018 außer Kraft. | Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft. |
Anlage (zu § 10 Abs. 3) | |
(siehe BGBl. I 1997 S. 127) |
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