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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.06.2012 aufgehoben
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Anlage 1 - Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO)
Artikel 4 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2307, 2335; aufgehoben durch § 9 V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1318
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 9231-7-8 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Geltung ab 01.01.1999; FNA: 9231-7-8 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Anlage 1 (zu § 4) Rahmenplan für den Grundstoff (12 Doppelstunden) für alle Klassen
Anlage 1 wird in 2 Vorschriften zitiert
- 1.
- Persönliche Voraussetzungen
- a)
- Körperliche Fähigkeiten
Sehfähigkeit - Sehtest
Bedeutung von Gesundheit und Fitneß - b)
- Einschränkungen der körperlichen Fähigkeiten
Krankheiten und Gebrechen
Aufmerksamkeitsdefizite
Konzentrationsmängel
Alkohol, Drogen und Medikamente
Ermüden und Ablenkung - c)
- Psychische und soziale Voraussetzungen
Einstellung und Werthaltungen gegenüber Fahrzeugen, Fahren und Straßenverkehr
Orientierung an Leitbildern des Verkehrsverhaltens.
- 2.
- Risikofaktor Mensch
- a)
- Beeinflussung des Verkehrsverhaltens durch
Aggression, Angst, Fahrfreude, Streß, weitere Emotionen
Auffälliges Fahren kann verschieden Gründe haben, Reaktion auf aggressives Fahren
Aggression nicht mit Gegenaggression beantworten; Lernen, wie man seinen Ärger kontrolliert
Ursachen von Streß; Lernen, Streß wahrzunehmen
Erfahrung, daß Streß Risikofaktor ist
Lernen, wie Streß zu vermeiden und zu bewältigen ist
Gefühle können Fahrer positiv oder negativ beeinflussen % Risiken durch Angst, Panik, Überlegenheitsgefühle
Lernen, Gefühle zu beherrschen und zu kontrollieren - b)
- Selbstbilder
realistische Einschätzung: Über- und Unterschätzung - c)
- Fahrideale und Fahrerrollen.
- 3.
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- a)
- Führen von Kraftfahrzeugen
Fahrerlaubnisklassen
Führerschein auf Probe - b)
- Zulassung von Fahrzeugen
zulassungspflichtige und zulassungsfreie Fahrzeuge
- c)
- Fahrzeuguntersuchungen
- d)
- Versicherungen
Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko
Insassenunfall
Rechtsschutzversicherung - e)
- Fahrzeugpapiere und Führerschein
Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis, Versicherungsnachweis
Nachweis über Abgasuntersuchung
Änderungsabnahmebericht nach § 19 Abs. 3 StVZO - f)
- Internationaler Kraftfahrzeugverkehr.
- 4.
- Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
- a)
- Verkehrswege und ihre Bedeutung
Straße, Fahrbahn, Fahrstreifen, Seitenstreifen, Sonderfahrstreifen, Sonderwege, Autobahn- und Kraftfahrstraße - b)
- Grundregel § 1 (StVO)
- c)
- Gefahrenwahrnehmung bei Benutzung der Verkehrswege (z.B. Alleen)
Verkehrsbeobachtung, Gefahrenkontrolle beim Fahrstreifenwechsel
Stau.
- 5.
- Vorfahrt und Verkehrsregelungen
Verhalten
- -
- bei besonderen Verkehrslagen
- -
- an Kreuzungen und Einmündungen
- -
- bei Verkehrsregelungen durch Lichtzeichen und Polizeibeamte
- -
- Handeln in der richtigen Reihenfolge (u.a. Bremsen, Schalten, Beschleunigen)
- -
- Spurtstärke, Bedarf an Straßenraum und Zeit beim Überqueren einer Kreuzung einschätzen lernen
- -
- Gefährlichkeit einer Kreuzung beurteilen, Notwendigkeit der Verständigung und Verständnis beim Kreuzungsverkehr
- -
- Lernen, für die anderen Verkehrsteilnehmer mitzudenken
- -
- Bedeutung von Gelassenheit und Geduld, gegebenenfalls auch einmal auf Vorfahrt verzichten
- -
- Umweltbewußtes Befahren von Kreuzungen und Einmündungen.
- 6.
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie Bahnübergänge
- a)
- Verkehrszeichen und -einrichtungen
Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen
sonstige Zeichen (Zusatzschilder), Verkehrseinrichtungen
Wissen um die Systematik und Logik
Formen, Farben, Piktogramme, Schrift der Verkehrszeichen, "Lesen" von Verkehrseinrichtungen und Folgerungen für das eigene angemessene Verhalten - b)
- Bahnübergänge
Sicherheits- und umweltbewußtes Verhalten an Bahnübergängen.
- 7.
- Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
- a)
- Besonderheiten und Verhalten gegenüber
- -
- öffentlichen Verkehrsmitteln
- -
- Bussen/Schulbussen
- -
- Taxen
- -
- Pkw und Motorradfahrern
- -
- Radfahrern
- -
- großen und schweren Fahrzeugen
- -
- Fußgängern
- -
- Kindern und älteren Menschen
- -
- Behinderten
- b)
- Verhalten an Fußgängerüberwegen und -furten
- c)
- Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
- -
- verkehrsberuhigter Bereich und Zone 30
- -
- bauliche Maßnahmen.
- 8.
- Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- a)
- Bedeutung der Geschwindigkeit
situationsangepaßte Geschwindigkeit
Zusammenhänge zwischen Geschwindigkeit, Abstand und Anhalteweg
Einschätzung des Anhalteweges bei verschiedenen Geschwindigkeiten
Gewöhnung an ausreichende Sicherheitsabstände
Erkenntnis der Gefahren von zu hohen Geschwindigkeiten
Ständige Kontrolle der Geschwindigkeit durch Anpassung an Verkehrsverhältnisse, Straßenverhältnisse, Witterungs- und Sichtverhältnisse
Kenntnisse und Akzeptanz der Geschwindigkeitsregelungen
Kenntnis der Zusammenhänge zwischen Geschwindigkeit und Schadstoffemissionen
Wahl umweltschonender Geschwindigkeiten
Realistische Selbsteinschätzung des eigenen Geschwindigkeitsverhaltens
Wissen um das Risiko von Geschwindigkeitsrausch und Geschwindigkeitsgewohnheiten - b)
- Vorausschauendes Verhalten
- c)
- Sicherheitsabstände
- d)
- Wahl der Geschwindigkeit in Abhängigkeit von Straße, Verkehr, Witterungs- und Sichtverhältnissen
- e)
- Lärmschutz
- f)
- Geschwindigkeitsvorschriften
- g)
- Warnzeichen.
- 9.
- Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
- a)
- Einfahren, Anfahren
- b)
- Überholen, Vorbeifahren, Ausweichen
- c)
- Nebeneinanderfahren
- d)
- Abbiegen
- e)
- Wenden
- f)
- Rückwärtsfahren
- g)
- Kenntnis der Verkehrsregelungen bei verschiedenen Fahrmanövern. Insbesondere durch
- -
- Kennen und Wahrnehmen von Gefahren bei Fahrmanövern
- -
- Verkehrsbeobachtung üben
- -
- Erfahrung, daß sie erhöhte Konzentration erfordern
- -
- Lernen, verantwortungsvoll zu entscheiden, ob und wo man Fahrmanöver ausführen kann oder davon absehen soll.
- 10.
- Ruhender Verkehr
Zu wenig Straßenraum - zu viele Autos- a)
- Ruhender Verkehr
Halten und Parken
Einrichtungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs - b)
- Ein- und Aussteigen
Sichern des Fahrzeugs - c)
- Absichern liegengebliebener Fahrzeuge
- d)
- Anschleppen, Abschleppen und Schleppen.
- 11.
- Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
- a)
- Benutzung von Beleuchtungseinrichtungen
- b)
- Verhalten gegenüber Sonderfahrzeugen
Blaues und gelbes Blinklicht
Sonderrechte - c)
- Verhalten nach Verkehrsunfall
Absichern und Hilfeleistung für Verletzte
Verpflichtungen - d)
- Ahndung von Fehlverhalten
Verwarnung, Bußgeld, Fahrverbot, Strafe - e)
- Verkehrszentralregister
Punktsystem - f)
- Entzug der Fahrerlaubnis
- g)
- Verlust des Versicherungsschutzes
Schadenersatz, Regreß - h)
- Begutachtungsstelle für Fahreignung
Medizinisch-psychologische Untersuchung.
- 12.
- Lebenslanges Lernen
- a)
- Besondere Risikofaktoren bei
- -
- Fahranfängern
- -
- Jungen Fahrern
- -
- Älteren Fahrern
- b)
- Hilfen
insbesondere durch
- -
- Aufbauseminare (Führerschein auf Probe)
- -
- Aufbauseminare für Kraftfahrer (ASK)
- -
- Verkehrspsychologische Beratungsgespräche
- -
- Erfahrungsaustausch für Fahranfänger
- c)
- Risiken durch Informations- und Kommunikationsdefizite im Straßenverkehr
- d)
- Verkehrssicherheit durch Weiterbildung
- e)
- Sicherheitstraining
- f)
- Kurse zur umweltschonenden Fahrweise.
Zitierungen von Anlage 1 FahrschAusbO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 FahrschAusbO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FahrschAusbO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 FahrschAusbO Theoretischer Unterricht
... Der theoretische Unterricht hat sich an den im Rahmenplan (Anlagen 1 und 2) aufgeführten Inhalten zu orientieren und ist systematisch nach Lektionen aufzubauen. ... Rahmenplan für den theoretischen Unterricht gliedert sich in einen allgemeinen Teil (Anlage 1 ) und einen klassenspezifischen Teil (Anlage 2). (3) Der Umfang des allgemeinen Teils ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Artikel 1 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2214; aufgehoben durch § 78 V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980
Anlage 1 FeV (zu § 5 Abs. 2) Mindestanforderungen an die Ausbildung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung für Mofas nach § 5 Abs. 2 durch den Fahrlehrer
... verkehrsgefährdender Verhaltensweisen verhindern. 1.6 Der Kurs muss die in Anlage 1 zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung enthaltenen Sachgebiete für den theoretischen ...
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