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Anlage 2.7 - Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO)

Artikel 4 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2307, 2335; aufgehoben durch § 9 V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1318
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 9231-7-8 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Anlage 2.7 (zu § 4) Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse T (6 Doppelstunden)



1.
Verkehrsbeobachtungen und Verkehrsverhalten, Zusammenstellen von Zügen

Einfahren in Straßen

Überqueren von Straßen

Abbiegen, auch unter Berücksichtigung ausschwenkender Teile

Beobachtung nach hinten (Spiegel, Teleskopspiegel, toter Winkel)

Fahrbahnbenutzung

Sonstige Pflichten von Führern langsamer Fahrzeuge bei Kolonnenbildung

Zusammenstellen von Zügen

Zusammenstellen von Zügen mit unterschiedlichen Bremsanlagen

Achsenabhängig (ein- oder mehrachsig)

selbstfahrende Arbeitsmaschine, auch mit Anhänger, Zuggabel, Anhängerkupplung, Stützrad bei Einachsanhängern

Beachtung der fahrzeugbezogenen Vorschriften

Zulassungsfreiheit und Zulassungspflicht auch bei Anhängern; Geschwindigkeitsschilder, Fabrikschild und vorgezogene Untersuchungen

Kennzeichnungspflichten

Kenntlichmachung von verkehrsgefährdenden Fahrzeug- oder Anbauteilen

Überbreite, Überlänge, Zwillingsräder.

2.
Technik und Sicherungseinrichtungen

Bremsen

Betriebsbremse, hydraulische Bremse

Druckluftbremse

Auflaufbremse und Feststellbremse

Einzelradbremsen

Unterlegkeile

Lenkung

Räder/Bereifung

Anbaugeräte und Ladung

Be- und Entlastung der Achsen

Betriebsgeschwindigkeit

Ladung.

3.
Fahren mit Zügen, Zusammenstellen von Zügen

a)
Ladungssicherung

b)
Besonderheiten der Fahrbahnbenutzung

-
mit bis zu zwei Anhängern

-
bis zu 60 km/h

-
mit Ladung land- und forstwirtschaftlicher Güter

c)
Besonderheiten bei der Zusammenstellung von Zügen; Fahren mit Allradantrieb

d)
Verhalten an Bahnübergängen.

4.
Wirkung von Kräften beim Fahren

a)
Kraftschluß, Reibung, Rollwiderstand

b)
Auswirkungen unterschiedlicher Ladungen

c)
in Steigungen und Gefällen

d)
Luftwiderstand, Seitenführungskraft, Fliehkraft

e)
Kippmomente.

5.
Bremsanlagen

a)
Druckluftbeschaffungsanlage

b)
Kombinierte Druckluft - hydraulische Bremsanlage

-
Zugfahrzeug hydraulisch

-
Anhänger Druckluft

c)
Druckluftbremse, Zweileitungsbremse.

6.
Bremsanlagen des Anhängers

a)
Manueller Bremskraftregler

b)
Automatisch-lastabhängige Bremskraftregelung

c)
Hilfs- und Feststellbremsanlage

d)
Beleuchtungseinrichtungen an Anhängern.

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