Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.06.2012 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Anlage 4 - Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO)

Artikel 4 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2307, 2335; aufgehoben durch § 9 V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1318
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 9231-7-8 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Anlage 4 (zu § 5 Abs. 3) Die besonderen Ausbildungsfahrten für die Klassen A1, A, B, BE, C1, C1E, C und CE



siehe BGBl. I 1998 S. 2353



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