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Anlage 2 - Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
V. v. 21.06.1975 BGBl. I S. 1573; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 822
Geltung ab 01.09.1975; FNA: 9240-1-2 Personenbeförderung
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Geltung ab 01.09.1975; FNA: 9240-1-2 Personenbeförderung
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Anlage 2 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 2 Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften V. v. 8. November 2007 BGBl. I S. 2569 m.W.v. 16. November 2007
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Frühere Fassungen von Anlage 2 BOKraft
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 16.11.2007 | Artikel 2 Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften vom 08.11.2007 BGBl. I S. 2569 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 2 BOKraft
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 BOKraft verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BOKraft selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
V. v. 08.11.2007 BGBl. I S. 2569
Artikel 2 5. PBefRÄndV Änderung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
... oder" ersetzt und bbb) der Buchstabe b aufgehoben. 7. Anlage 2 wird aufgehoben. ...
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