§ 17 - Allgemeine Lotsverordnung (ALV)

V. v. 21.04.1987 BGBl. I S. 1290; zuletzt geändert durch Artikel 68 V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257
Geltung ab 30.04.1987; FNA: 9515-15 Seelotswesen
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§ 17 Inkrafttreten, Aufhebung von Vorschriften



(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Am gleichen Tage tritt die Verordnung über die Seelotsreviere und ihre Grenzen (Allgemeine Lotsordnung) vom 11. August 1972 (BGBl. I S. 1513), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 13. September 1984 (BGBl. I S. 1242), außer Kraft.



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