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§ 4 - Käseverordnung (KäseV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 14.04.1986 BGBl. I S. 412; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4723
Geltung ab 23.11.1985; FNA: 7842-6 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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§ 4 Anforderungen an die Herstellung von Erzeugnissen aus Käse



(1) Bei der Herstellung von Erzeugnissen aus Käse dürfen außer den in den Begriffsbestimmungen für diese Erzeugnisse in § 1 Abs. 4 jeweils genannten Erzeugnissen nur verwendet werden

1.
die in § 3 Abs. 1 Nr. 2 genannten Stoffe;

2.
u. 3. (weggefallen)

4.
bei Käsezubereitungen

a)
im Falle eines Trockenmassegehaltes von mindestens 35 vom Hundert Kaseinat bis zu 5 vom Hundert des Gesamtgewichts des Fertigerzeugnisses und

b)
in technologisch notwendigem Umfang Zitrusfaser;

5.
bei Käsezubereitungen und Schmelzkäsezubereitungen

a)
Stärke, Speisegelatine und Laktase und

b)
in technologisch notwendigem Umfang Inulin.

(2) Bei der Herstellung von Käsezubereitungen muß der Gewichtsanteil des Käses an den insgesamt zur Herstellung verwendeten Stoffen mindestens 50 v.H. betragen.

(3) Käsezubereitungen und Schmelzkäsezubereitungen dürfen an beigegebenen Lebensmitteln nicht mehr als 15 v.H. des Gesamtgewichts des Fertigerzeugnisses enthalten.

(4) Käsezubereitungen aus Frischkäse, die unter Verwendung von Früchten, Fruchterzeugnissen, Gemüse oder Gemüseerzeugnissen hergestellt werden, dürfen abweichend von Absatz 3 bis zu 30 v.H. des Gesamtgewichts des Fertigerzeugnisses an diesen Lebensmitteln enthalten.



 
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Frühere Fassungen von § 4 Käseverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.10.2021Artikel 2 Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an unionsrechtliche Vorschriften über Aromen und Aromen enthaltende Lebensmittel
vom 20.10.2021 BGBl. I S. 4723
aktuell vorher 29.12.2016Artikel 4 Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Milchbereich
vom 27.12.2016 BGBl. I S. 3227
aktuell vorher 23.12.2010Artikel 4 Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
vom 17.12.2010 BGBl. I S. 2132
aktuellvor 23.12.2010früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 Käseverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 KäseV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KäseV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 KäseV Begriffsbestimmungen
... Milchbestandteil zu ersetzen, zugesetzt werden, ausgenommen die in § 3 Abs. 1 oder in § 4 Abs. 1 genannten Stoffe sowie Milch und Milcherzeugnisse. Im Falle der Herstellung von ...
§ 16 KäseV Zusätzliche Kennzeichnung bei Erzeugnissen aus Käse (vom 01.06.2011)
...  4. bei Käsezubereitungen aus Frischkäse im Sinne von § 4 Abs. 4 in Verbindung mit der Angabe nach Nummer 1 die Angabe "im Milchanteil".  ...
§ 31 KäseV Ordnungswidrigkeiten (vom 22.07.2010)
... § 3 Abs. 2a bei der Herstellung von Sauermilchkäse, 4. entgegen § 4 Abs. 1, 2 oder 3 bei der Herstellung von Erzeugnissen aus Käse nicht zugelassene ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Milchbereich
V. v. 27.12.2016 BGBl. I S. 3227
Artikel 4 MilchSonBeihVEV Änderung der Käseverordnung
... Buchstabe g wird angefügt: „g) Laktase;". 2. § 4 Absatz 1 Nummer 4 und 5 wird wie folgt gefasst: „4. bei ...

Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2132
Artikel 4 MilchRÄndV Änderung der Käseverordnung
... von der" durch die Wörter „die von dem" ersetzt. 2. In § 4 Absatz 4 wird die Angabe „Satz 1" gestrichen. 3. § 14 Absatz 2a wird ...

Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an unionsrechtliche Vorschriften über Aromen und Aromen enthaltende Lebensmittel
V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4723
Artikel 2 AromenRAV Änderung der Käseverordnung
... jeweils die Wörter „und vorbehaltlich des § 23" gestrichen. 2. In § 4 Absatz 1 werden die Wörter „und vorbehaltlich des § 23" gestrichen. 3. Der ...