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§ 23 - Käseverordnung (KäseV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 14.04.1986 BGBl. I S. 412; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4723
Geltung ab 23.11.1985; FNA: 7842-6 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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Geltung ab 23.11.1985; FNA: 7842-6 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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§ 23 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an unionsrechtliche Vorschriften über Aromen und Aromen enthaltende Lebensmittel V. v. 20. Oktober 2021 BGBl. I S. 4723 m.W.v. 27. Oktober 2021
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Frühere Fassungen von § 23 Käseverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 27.10.2021 | Artikel 2 Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an unionsrechtliche Vorschriften über Aromen und Aromen enthaltende Lebensmittel vom 20.10.2021 BGBl. I S. 4723 |
aktuell vorher | 09.06.2021 | Artikel 4 Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Lebensmittelzusatzstoffe vom 02.06.2021 BGBl. I S. 1362 |
aktuell vorher | 01.03.2006 | Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Aromenverordnung und der Käseverordnung vom 17.02.2006 BGBl. I S. 425 |
aktuell | vor 01.03.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 23 Käseverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 KäseV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KäseV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Aromenverordnung und der Käseverordnung
V. v. 17.02.2006 BGBl. I S. 425
Artikel 2 AromVuKäseVÄndV Änderung der Käseverordnung
... § 3 Nr. 4 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" ersetzt. 2. § 23 wird wie folgt gefasst: „§ 23 Zulassung von Zusatzstoffen Als ... ersetzt. 2. § 23 wird wie folgt gefasst: „§ 23 Zulassung von Zusatzstoffen Als Zusatz beim Herstellen und Behandeln von Käse und ... Futtermittelgesetzbuches". d) Im neuen Absatz 3 werden die Angabe „§ 23 Satz 2" durch die Angabe „§ 23 Satz 3" und die Angabe „§ 52 Abs. 1 ... Im neuen Absatz 3 werden die Angabe „§ 23 Satz 2" durch die Angabe „§ 23 Satz 3" und die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 4 des Lebensmittel- und ...
Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an unionsrechtliche Vorschriften über Aromen und Aromen enthaltende Lebensmittel
V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4723
Artikel 2 AromenRAV Änderung der Käseverordnung
... aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „und vorbehaltlich des § 23 " gestrichen. bb) In Nummer 1 Buchstabe e wird das Semikolon am Ende durch ein ... b) In Absatz 2 und Absatz 2a Satz 1 werden jeweils die Wörter „und vorbehaltlich des § 23 " gestrichen. 2. In § 4 Absatz 1 werden die Wörter „und ... gestrichen. 2. In § 4 Absatz 1 werden die Wörter „und vorbehaltlich des § 23 " gestrichen. 3. Der sechste Abschnitt wird aufgehoben. 4. § 30 ...
Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Lebensmittelzusatzstoffe
V. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1362
Artikel 4 LMZDVEV Änderung der Käseverordnung
... wie folgt geändert: 1. § 14 Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben. 2. § 23 Satz 4 wird aufgehoben. 3. In der Anlage 1 Abschnitt A wird die Spalte 3 zu den Standardsorten ...
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