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Anlage 1b - Käseverordnung (KäseV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 14.04.1986 BGBl. I S. 412; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4723
Geltung ab 23.11.1985; FNA: 7842-6 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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Geltung ab 23.11.1985; FNA: 7842-6 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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Anlage 1b (zu § 8) Geographische Herkunftsbezeichnung
Anlage 1b wird in 3 Vorschriften zitiert
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Geographische Herkunfts- bezeichnung | Herstellungsgebiet | Herstellungs- vorschriften | Mindestalter | Zusammensetzung | Sonstige Eigenschaften |
Allgäuer Emmentaler | Landkreise Lindau (Bodensee), Oberallgäu, Ostallgäu, Unterallgäu, Ravensburg und Bodenseekreis; Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen | Die Herstellung erfolgt ausschließ- lich aus roher Käsereimilch, die im Herstellungs- gebiet nach den Bestimmungen der Milchlieferungs- ordnung für Milch- lieferanten von Emmentaler- käsereien vom 12. August 19801) gewonnen und vor dem Einlaben nicht über 40 °C erwärmt wird. | 3 Monate Während dieser Zeit muß der Käse mindestens 4 Wochen bei einer Temperatur von mindestens 20 °C in einem Gärkeller reifen. | Vollfettstufe Gehalt an Trockenmasse in 100 Gewichtsteilen; mindestens 62 % | Form und Gewicht: rindengereifter Rundlaib mit mindestens 60 kg Herstellungs- gewicht oder Viereckblock mit mindestens 40 kg Herstellungs- gewicht Lochung: mehrheitlich 1-3 cm groß, rund, spärlich bis reichlich, regel- mäßig verteilt Aussehen: matt bis glänzend |
Allgäuer Bergkäse | Landkreise Lindau (Bodensee), Oberallgäu, Ostallgäu, Unterallgäu, Ravensburg und Bodenseekreis; Städte Kaufbeuren Kempten und Memmingen | Die Herstellung erfolgt ausschließ- lich aus roher Käsereimilch, die im Herstellungs- gebiet nach den Bestimmungen der Milchlieferungs- ordnung für Milch- lieferanten von Emmentaler- käsereien vom 12. August 19801) gewonnen und vor dem Einlaben nicht über 40 °C erwärmt wird | 4 Monate | mindestens Vollfett- stufe Gehalt an Trockenmasse in 100 Gewichtsteilen: mindestens 62 % | Form und Gewicht; rindengereifter Rundlaib mit 15 bis 50 kg Herstellungs- gewicht Lochung: erbsengroß, verein- zelt bis spärlich |
Altenburger Ziegenkäse | Landkreise Altenburg, Schmölln, Gera, Zeitz, Geithain, Grimma, Wurzen, Borna; Stadt Gera | Die Herstellung erfolgt ausschließ- lich aus Käserei- milch, die im Herstellungsgebiet gewonnen wird Die Käsereimilch muß mindestens 15 % Ziegenmilch enthalten; auch unter Zusatz von Kümmel, | 14 Tage | Fettgehalt: mindestens 30 Gewichtsprozent in der Trocken- masse Gehalt an Trockenmasse in 100 Gewichtsteilen: mindestens 38 % | Form und Gewicht; Zylinder mit einem Herstellungsgewicht von 250g bzw. halbierter Zylinder Lochung: geschlossener Teig mit geringer Bruch- lochung |
Odenwälder Frühstückskäse | Landkreise Odenwaldkreis und Bergstraße | Die Herstellung erfolgt ausschließ- lich aus Käserei- milch, die im Herstellungsgebiet gewonnen und pasteurisiert wird. Reifung nur mit Gelb- oder Rot- schmierbakterien (B.Linens) | 14 Tage | Fettgehalt: mindestens 10 Gewichtsprozent in der Trocken- masse (Fett i.Tr.) Gehalt an Trockenmasse in 100 Gewichtsteilen: mindestens 31 %, höchstens 42 %. | Form und Gewicht: rund, ohne Rinde, geschmeidige Haut mit gelblich bis rötlich brauner leicht klebender Rot- schmiere und einem Herstellungsgewicht von 100g Lochung: geschlossen mit vereinzelter Bruchlochung |
Sonneborner Weichkäse | Landkreise Altenburg und Schmölln | Die Herstellung erfolgt ausschließ- lich aus Käserei- milch, die im Herstellungsgebiet gewonnen wird, unter Zusatz von Gewürzen. | 14 Tage | Fettgehalt mindestens 30 Gewichtsprozent in der Trocken- masse (Fett i.Tr.) Gehalt Trockenmasse in 100 Gewichtsteilen; mindestens 38 % | Form und Gewicht: Zylinder mit einem Herstellungsgewicht von 125g Lochung: geschlossener Teig mit geringer Bruchlochung |
Tiefländer | Landkreise Malchin, Grimmen, Altentreptow, Teterow, Demmin, Güstrow, Waren | Die Herstellung erfolgt ausschließ- lich aus Käserei- milch, die im Herstellungsgebiet gewonnen wird. | 8 Wochen | Fettgehalt: mindestens 45 Gewichtsprozent in der Trocken- masse (Fett i.Tr.) Gehalt an Trockenmasse in 100 Gewichtsteilen: mindestens 61 % | Form und Gewicht: runder oder quader- förmiger Laib mit 6 bis 15 kg Herstellungsgewicht Lochung: spärlich bis reichlich, erbsen- bis kirsch- groß, mehr oder weniger gleichmäßig verteilt |
Tollenser | Landkreise Altentreptow, Teterow, Malchin, Demmin, Neubrandenburg und Stadt Neubrandenburg | Die Herstellung erfolgt ausschließ- lich aus Käserei- milch, die im Herstellungsgebiet gewonnen wird. | 6 Wochen | Fettgehalt mindestens 40 Gewichtsprozent in der Trocken- masse (Fett i.Tr.) Gehalt an in 100 Gewichtsteilen: mindestens 50 % | Form und Gewicht: quaderförmiger Laib mit etwa 3 kg Herstellungsgewicht Lochung: zahlreich, in Schlitz- oder Gerstenkorn- form, die gleich- mäßig über die ge- samte Schnittfläche verteilt ist. |
1) Die Milchlieferungsordnung kann bei folgenden Stellen bezogen werden:
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- Milchwirtschaftlicher Verein Allgäu-Schwaben e. V., Haus der Milchwirtschaft, Hirnbeinstraße 8, 87435 Kempten/Allgäu,
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- Milchwirtschaftlicher Verein Baden-Württemberg e. V., Lindenspürstraße 31, 70176 Stuttgart.
Zitierungen von Anlage 1b Käseverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1b KäseV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KäseV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 KäseV Geographische Herkunftsbezeichnungen
... darf unter einer der in Anlage 1b Spalte 1 aufgeführten geographischen Herkunftsbezeichnungen nur in den Verkehr gebracht ... nur in den Verkehr gebracht werden, wenn er 1. in dem jeweiligen in Anlage 1b Spalte 2 bezeichneten Herkunftsgebiet hergestellt worden ist und 2. den ... Herkunftsgebiet hergestellt worden ist und 2. den jeweiligen in Anlage 1b Spalte 3 bis 6 aufgeführten Anforderungen an die Herstellung und Beschaffenheit ...
§ 14 KäseV Allgemeine Vorschriften (vom 09.06.2021)
... a) bei Käse der Standardsorten die Bezeichnung nach Anlage 1 oder 1b oder nach § 7 Abs. 2; bei Molkenkäse die Bezeichnung "Molkenkäse"; bei ... bei sonstigem Käse die Käsegruppe (§ 6 Abs. 1) oder die Bezeichnung nach Anlage 1b , b) bei Erzeugnissen aus Käse im Sinne von § 1 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 die ...
§ 31 KäseV Ordnungswidrigkeiten (vom 22.07.2010)
... Hinweis auf Sahne oder Rahm, 8a. entgegen § 8 Käse unter einer in Anlage 1b Spalte 1 aufgeführten geographischen Herkunftsbezeichnung, 9. :a) entgegen § ...
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