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Anlage 3 - Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV)

V. v. 18.12.2002 BGBl. I S. 4569, 2003 S. 130; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 05.01.2022 BGBl. I S. 2
Geltung ab 01.01.2003; FNA: 9504-9 Sonstiges Binnenschifffahrtsrecht
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Anlage 3 (zu § 9 Abs. 1) Prüfungsprogramm


Anlage 3 wird in 3 Vorschriften zitiert

NummerPrüfungsteilUKW-Sprechfunkzeugnis
für den Binnenschifffahrts-
funk (UBI)
Ergänzungsprüfung
für Inhaber des ROC, GOC,
UBZ, LRC und SRC
 A. Theoretische Kenntnisse über den
Binnenschifffahrtsfunk
  
1.Kenntnisse und wesentliche Merkmale
des Binnenschifffahrtsfunks
  
1.1VerkehrskreiseXX
1.1.1Schiff - Schiff XX
1.1.2Nautische Information XX
1.1.3Schiff - Hafenbehörde XX
1.1.4Funkverkehr an Bord XX
1.1.5Öffentlicher Nachrichtenaustausch XX
2.Rangfolge und Arten des Verkehrs
im Binnenschifffahrtsfunk
  
2.1Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr XX
2.2RoutinegesprächeXX
2.3Bestätigung von Meldungen X 
2.4Anweisungen von Landfunkstellen XX
2.5Gespräche sozialen Inhalts XX
2.6TestsendungenX 
3.Funkstellen im Binnenschifffahrtsfunk   
3.1SchiffsfunkstellenXX
3.2LandfunkstellenXX
3.3Tragbare Funkanlagen XX
3.4Kennzeichnung der Funkstellen XX
3.5FunkausrüstungspflichtXX
3.6FrequenzzuteilungXX
4.Grundkenntnisse über Frequenzen
und ihre Nutzung
  
4.1Ausbreitung der Ultrakurzwellen (UKW/VHF) X 
4.2Zuweisung der UKW-Kanäle im Binnen-
schifffahrtsfunk
XX
4.3Betriebsarten Simplex, Duplex, Semi-Duplex X 
4.4Digitaler Selektivruf (DSC) X 
4.5Zwei-Kanal-Überwachung (Dual watch) X 
4.6Begrenzung der Sendeleistung XX
5.Automatisches Senderidentifizierungs-
system (ATIS)
  
5.1Bildung der ATIS-Nummer XX
6.Grundkenntnisse über Bestimmungen
und Veröffentlichungen, die den Binnen-
schifffahrtsfunk betreffen
  
6.1Aufsicht über die Schiffsfunkstelle X 
6.2Fernmeldegeheimnis und Abhörverbot X 
6.3Handbuch Binnenschifffahrtsfunk XX
6.3.1Allgemeiner Teil XX
6.3.2Regionale Teile XX
6.4Regionale Vereinbarung über den Binnen-
schifffahrtsfunk
XX
6.5Sprachen im Binnenschifffahrtsfunk XX
6.6Empfohlene Redewendungen für die Fahrt XX
7.Technische Kenntnisse   
7.1Strom, Spannung und Leistung X 
7.2AntennenX 
 B. Praktische Kenntnisse und Fähigkeiten
für das Bedienen einer Schiffsfunkstelle
  
1.Praktische Kenntnisse   
1.1UKW-FunkanlagenX 
1.2GrundeinstellungX 
1.3KanalauswahlX 
1.4SendeleistungX 
1.5Rauschsperre (Squelch) X 
2.Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks   
2.1NotverkehrXX
2.2DringlichkeitsverkehrXX
2.3SicherheitsverkehrXX
2.4RoutinegesprächX 
2.5TestsendungenX 
3.Allgemeine Form der Abwicklung
des Binnenschifffahrtsfunks
  
3.1Anruf an eine Funkstelle X 
3.2Beantwortung von Anrufen X 
3.3Anruf an alle Funkstellen X 




 

Zitierungen von Anlage 3 BinSchSprFunkV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 BinSchSprFunkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchSprFunkV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 BinSchSprFunkV Prüfung (vom 01.04.2006)
... Der Bewerber hat in einer Prüfung nach Maßgabe des Prüfungsprogramms (Anlage 3 ) nachzuweisen, dass er 1. über ausreichende Kenntnisse der für die Teilnahme ...
§ 12 BinSchSprFunkV Entziehung
... erfolgreich ablegt. Diese Prüfung ist auf die Kenntnisse und Fertigkeiten nach Anlage 3 beschränkt, die beanstandet worden sind. (3) Die Erlaubnis erlischt mit der ...
Anlage 4 BinSchSprFunkV (zu § 9 Abs. 3) Vorschriften für den Prüfungsverlauf
... Bewerber in allen Prüfungsteilen Fertigkeiten und Kenntnisse nachgewiesen hat, die in Anlage 3 genannt ...