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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

§ 1 - Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Baues von Erdgasleitungen (ErdgasLeitBauFöG k.a.Abk.)

G. v. 29.01.1980 BGBl. I S. 109; aufgehoben durch Artikel 33 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894
Geltung ab 07.02.1980; FNA: 754-6 Energieversorgung
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§ 1 Finanzhilfen des Bundes



Der Bund gewährt den Ländern in den Jahren 1979 bis 1983 Finanzhilfen nach Artikel 104a Abs. 4 Grundgesetz zur Sicherung und Verbesserung der regionalen Energieversorgung.



 

Zitierungen von § 1 Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Baues von Erdgasleitungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ErdgasLeitBauFöG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ErdgasLeitBauFöG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 ErdgasLeitBauFöG Kumulationsverbot
... des Bundes nach § 1 werden nicht für Vorhaben gewährt, die mit anderen Mitteln des Bundes gefördert ...