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§ 1a - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Auswärtigen Dienst (LAP-gehDAAV k.a.Abk.)
V. v. 08.07.2004 BGBl. I S. 1591; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 22.12.2022 BGBl. I S. 2893
Geltung ab 15.07.2004; FNA: 2030-7-6-5 Beamte
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Geltung ab 15.07.2004; FNA: 2030-7-6-5 Beamte
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§ 1a Allgemeine Voraussetzung für die Zulässigkeit von Abweichungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Von den bis zum 31. Dezember 2024 befristeten Sonderregelungen dieser Verordnung darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn dies wegen der zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie getroffenen Maßnahmen notwendig ist.
Text in der Fassung des Artikels 2 Zweite Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Auswärtigen Amts während der COVID-19-Pandemie V. v. 22. Dezember 2022 BGBl. I S. 2893 m.W.v. 1. Januar 2023
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Frühere Fassungen von § 1a Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Auswärtigen Dienst
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2023 | Artikel 2 Zweite Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Auswärtigen Amts während der COVID-19-Pandemie vom 22.12.2022 BGBl. I S. 2893 |
aktuell vorher | 25.03.2020 (03.09.2021) | Artikel 2 Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Auswärtigen Amts während der COVID-19-Pandemie vom 25.08.2021 BGBl. I S. 4058 |
aktuell | vor 25.03.2020 (03.09.2021) | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1a Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Auswärtigen Dienst
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1a LAP-gehDAAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LAP-gehDAAV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Auswärtigen Amts während der COVID-19-Pandemie
V. v. 25.08.2021 BGBl. I S. 4058, 4455
Artikel 2 AAVDAnpV Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Auswärtigen Dienst (vom 25.03.2020)
... a) Nach der Angabe zu § 1 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 1a Allgemeine Voraussetzung für die Zulässigkeit von Abweichungen aus Anlass der ... 11 Durchführung der Fachstudien". 2. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: „§ 1a Allgemeine Voraussetzung für die ... 2. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: „ § 1a Allgemeine Voraussetzung für die Zulässigkeit von Abweichungen aus Anlass der ...
Zweite Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Auswärtigen Amts während der COVID-19-Pandemie
V. v. 22.12.2022 BGBl. I S. 2893
Artikel 2 2. AAVDAnpV Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Auswärtigen Dienst
... (BGBl. I S. 4058, 4456) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1a wird die Angabe „31. Dezember 2022" durch die Angabe „31. Dezember 2024" ...
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