Tools:
Update via:
§ 11 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Auswärtigen Dienst (LAP-gehDAAV k.a.Abk.)
V. v. 08.07.2004 BGBl. I S. 1591; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 22.12.2022 BGBl. I S. 2893
Geltung ab 15.07.2004; FNA: 2030-7-6-5 Beamte
|
Geltung ab 15.07.2004; FNA: 2030-7-6-5 Beamte
|
§ 11 Durchführung der Fachstudien
Die Fachstudien werden an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Auswärtige Angelegenheiten, durchgeführt. Mit der Durchführung des Hauptstudiums I kann eine andere geeignete Hochschule beauftragt werden.
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Auswärtigen Amts während der COVID-19-Pandemie V. v. 25. August 2021 BGBl. I S. 4058, 4455 m.W.v. 25. März 2020
Frühere Fassungen von § 11 Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Auswärtigen Dienst
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 25.03.2020 (03.09.2021) | Artikel 2 Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Auswärtigen Amts während der COVID-19-Pandemie vom 25.08.2021 BGBl. I S. 4058 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 11 Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Auswärtigen Dienst
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 LAP-gehDAAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LAP-gehDAAV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 LAP-gehDAAV Grundsätze der Fachstudien (vom 01.01.2023)
... erstellt. Der Studienplan für das Hauptstudium I wird im Einvernehmen mit der nach § 11 Satz 2 beauftragten Hochschule ...
§ 28 LAP-gehDAAV Diplomarbeit (vom 01.01.2023)
... Verwaltung; - hauptamtlich Lehrende und Lehrbeauftragte, die an der nach § 11 Satz 2 beauftragten Fachhochschule Anwärterinnen und Anwärter des gehobenen Auswärtigen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Auswärtigen Amts während der COVID-19-Pandemie
V. v. 25.08.2021 BGBl. I S. 4058, 4455
Artikel 2 AAVDAnpV Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Auswärtigen Dienst (vom 25.03.2020)
... von Abweichungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie". b) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Durchführung der Fachstudien". ... b) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst: „ § 11 Durchführung der Fachstudien". 2. Nach § 1 wird folgender § 1a ... eine andere Dauer haben als nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 und 2." 5. § 11 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 11 Durchführung der Fachstudien". b) In den Sätzen 1 und 2 wird jeweils ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5798/a79451.htm