Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 5 EdWBeitrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 EdWBeitrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EdWBeitrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 EdWBeitrV Übergangsvorschriften (vom 26.08.2009)
... ist bei der Anwendung von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 3, Abs. 2, 4, 5 Satz 1 und § 5 Abs. 2 Satz 3 anstelle des 1. Juli der 10. September 1999 maßgeblich. Die in § 2 Abs. 1 ... der Bundesanstalt erklärt wurde. (7) Die §§ 1 bis 2b, 2d sowie 5 bis 6 in der ab dem 26. August 2009 geltenden Fassung sind erstmals auf das am 30. September 2009 ...
§ 7a EdWBeitrV Übergangsvorschriften zur Fünften Verordnung zur Änderung der EdW-Beitragsverordnung (vom 19.07.2013)
... Zahlungen und Mindestbeiträge anzuwenden. (3) Die §§ 1 bis 5 , 5b und 6 in der ab dem 19. Juli 2013 geltenden Fassung sind erstmals auf das am 30. September ...
§ 7c EdWBeitrV Übergangsvorschriften zur sechsten Verordnung zur Änderung der EdW-Beitragsverordnung (vom 22.07.2014)
... haben, können dies für die Zwecke der Berechnung des fiktiven Jahresbeitrags nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 in der ab dem 22. Juli 2014 geltenden Fassung bis zum 12. August 2014 ... gelten entsprechend. Die in Satz 1 genannte Frist ist eine Ausschlussfrist. (3) § 5 Absatz 2 in der ab dem 22. Juli 2014 geltenden Fassung ist in den Fällen der Auflösung ... 1 zunächst der Teilbetrag des Sonderpostens als aufgelöst, bei dessen Bildung § 5 Absatz 2 in der ab dem 22. Juli 2014 geltenden Fassung noch nicht anwendbar war. (4) ... geltenden Fassung noch nicht anwendbar war. (4) Die §§ 2, 2a, 2b, 2c, 2d, 5 und 5b in der ab dem 22. Juli 2014 geltenden Fassung sind erstmals auf das am 30. September 2014 ...
§ 7d EdWBeitrV Übergangsvorschriften zur Siebten Verordnung zur Änderung der EdW-Beitragsverordnung (vom 08.12.2016)
... §§ 1, 2a, 2c, 4, 5 und 6 in der ab dem 8. Dezember 2016 geltenden Fassung sind erstmals auf das am 30. September 2017 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
V. v. 26.08.2008 BGBl. I S. 1783
Artikel 1 3. KfWEntsBeitrVÄndV
... Angabe „§ 14 Abs. 7 Nr. 1 der Anzeigenverordnung" ersetzt. 2. Dem § 5 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt: „Dies gilt nicht für Institute, ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
V. v. 11.07.2013 BGBl. I S. 2435
Artikel 1 5. EdWBeitrVÄndV Änderung der EdW-Beitragsverordnung
... über den Mindestbeitrag der einmaligen Zahlung fällig." 8. In § 5 werden die Absätze 1 und 2 wie folgt gefasst: „(1) Die Höhe eines ... einmalige Zahlungen und Mindestbeiträge anzuwenden. (3) Die §§ 1 bis 5 , 5b und 6 in der ab dem 19. Juli 2013 geltenden Fassung sind erstmals auf das am 30. September ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
V. v. 16.07.2014 BGBl. I S. 1035
Artikel 1 6. EdWBeitrVÄndV Änderung der EdW-Beitragsverordnung
... Prozent" die Wörter „der Schadenssumme" eingefügt. 5. § 5 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 ... haben, können dies für die Zwecke der Berechnung des fiktiven Jahresbeitrags nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 in der ab dem 22. Juli 2014 geltenden Fassung bis zum 12. August 2014 ... gelten entsprechend. Die in Satz 1 genannte Frist ist eine Ausschlussfrist. (3) § 5 Absatz 2 in der ab dem 22. Juli 2014 geltenden Fassung ist in den Fällen der Auflösung ... 1 zunächst der Teilbetrag des Sonderpostens als aufgelöst, bei dessen Bildung § 5 Absatz 2 in der ab dem 22. Juli 2014 geltenden Fassung noch nicht anwendbar war. (4) ... geltenden Fassung noch nicht anwendbar war. (4) Die §§ 2, 2a, 2b, 2c, 2d, 5 und 5b in der ab dem 22. Juli 2014 geltenden Fassung sind erstmals auf das am 30. September 2014 ...

Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
V. v. 05.12.2016 BGBl. I S. 2821
Artikel 1 7. EdWBeitrVÄndV Änderung der EdW-Beitragsverordnung
... zur erteilten Erlaubnis eine entsprechende Befugnis ausschließt." 7. § 5 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ... Verordnung zur Änderung der EdW-Beitragsverordnung Die §§ 1, 2a, 2c, 4, 5 und 6 in der ab dem 8. Dezember 2016 geltenden Fassung sind erstmals auf das am 30. September 2017 ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
V. v. 17.08.2009 BGBl. I S. 2881
Artikel 1 4. EdWBeitrVÄndV
... Absatz 2 des Kreditwesengesetzes berechnet, mindestens jedoch 300 Euro." 5. § 5 wird durch die folgenden §§ 5 bis 5b ersetzt: „§ 5 ... mindestens jedoch 300 Euro." 5. § 5 wird durch die folgenden §§ 5 bis 5b ersetzt: „§ 5 Sonderbeiträge, Sonderzahlungen und ... 5. § 5 wird durch die folgenden §§ 5 bis 5b ersetzt: „§ 5 Sonderbeiträge, Sonderzahlungen und Belastungsobergrenze (1) Auf Antrag des ... Absätze 7 bis 9 angefügt: „(7) Die §§ 1 bis 2b, 2d sowie 5 bis 6 in der ab dem 26. August 2009 geltenden Fassung sind erstmals auf das am 30. September 2009 ...