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§ 8 - Verordnung über das Inverkehrbringen von Heizkesseln und Geräten nach dem Bauproduktengesetz (BauPGHeizkesselV)
Artikel 1 V. v. 28.04.1998 BGBl. I S. 796; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
Geltung ab 01.05.1998; FNA: 213-16-2 Bauwesen
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Geltung ab 01.05.1998; FNA: 213-16-2 Bauwesen
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§ 8 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Absatz 1 des Bauproduktengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 einen Heizkessel oder ein Gerät in den Verkehr bringt.
Text in der Fassung des Artikels 5 Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten G. v. 5. Dezember 2012 BGBl. I S. 2449 m.W.v. 1. Juli 2013
Frühere Fassungen von § 8 BauPGHeizkesselV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.07.2013 | Artikel 5 Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten vom 05.12.2012 BGBl. I S. 2449 |
aktuell vorher | 01.12.2011 | Artikel 3 Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts vom 08.11.2011 BGBl. I S. 2178 |
aktuell | vor 01.12.2011 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 8 BauPGHeizkesselV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 BauPGHeizkesselV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BauPGHeizkesselV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts
G. v. 08.11.2011 BGBl. I S. 2178, 2012 I 131
Artikel 3 ProdSNG Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Heizkesseln und Geräten nach dem Bauproduktengesetz
... §§ 24 bis 31 des Produktsicherheitsgesetzes anzuwenden." 2. In § 8 wird die Angabe „§ 14 Abs. 1 Nr. 4" durch die Angabe „§ 14 Absatz ...
Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2449
Artikel 5 BauPGNeuG Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Heizkesseln und Geräten nach dem Bauproduktengesetz
... 3 bis 12 der BauPG-PÜZ-Anerkennungsverordnung" ersetzt. 2. In § 8 wird die Angabe „§ 14 Absatz 1" durch die Angabe „§ 8 Absatz 1" ... 2. In § 8 wird die Angabe „§ 14 Absatz 1" durch die Angabe „§ 8 Absatz 1" ...
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