§ 95 Herausgabepflicht
(1) Wer einen Gegenstand der vorbezeichneten Art in seinem Gewahrsam hat, ist verpflichtet, ihn auf Erfordern vorzulegen und auszuliefern.
(2)
1Im Falle der Weigerung können gegen ihn die in §
70 bestimmten Ordnungs- und Zwangsmittel festgesetzt werden.
2Das gilt nicht bei Personen, die zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt sind.
Frühere Fassungen von § 95 StPO
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interne Verweise§ 98a StPO Rasterfahndung (vom 25.07.2015) ... Stelle die Stelle, die den Abgleich durchführt, zu unterstützen. (5) § 95 Abs. 2 gilt ...
§ 98b StPO Verfahren bei der Rasterfahndung (vom 25.07.2015) ... 96, 97, 98 Abs. 1 Satz 2 gelten entsprechend. (2) Ordnungs- und Zwangsmittel (§ 95 Abs. 2) dürfen nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft ...
§ 100a StPO Telekommunikationsüberwachung (vom 03.08.2024) ... dem Telekommunikationsgesetz und der Telekommunikations-Überwachungsverordnung. § 95 Absatz 2 gilt entsprechend. (5) Bei Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 2 und 3 ist ...
§ 459g StPO Vollstreckung von Nebenfolgen (vom 01.07.2021) ... die Vollstreckung nach den Absätzen 1 und 2 gelten außerdem die §§ 94 bis 98 entsprechend mit Ausnahme von § 98 Absatz 2 Satz 3, die §§ 102 bis 110, ...
Zitat in folgenden NormenJustizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
Artikel 2 G. v. 05.05.2004 BGBl. I S. 718, 776; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
§ 23 JVEG Entschädigung Dritter (vom 20.07.2024) ... der Strafverfolgungs- oder Verfolgungsbehörde 1. Gegenstände herausgeben ( § 95 Abs. 1 , § 98a der Strafprozessordnung) oder die Pflicht zur Herausgabe entsprechend einer Anheimgabe ...
Vereinsgesetz
G. v. 05.08.1964 BGBl. I S. 593; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2600
§ 4 VereinsG Ermittlungen (vom 27.06.2020) ... Gegenständen, die als Beweismittel von Bedeutung sein können, gelten die §§ 94 bis 97, 98 Abs. 4 sowie die §§ 99 bis 101 der Strafprozeßordnung entsprechend. ...
Wehrdisziplinarordnung (WDO)
Artikel 1 G. v. 16.08.2001 BGBl. I S. 2093; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 424
§ 20 WDO Durchsuchung und Beschlagnahme (vom 01.07.2017) ... eine Abschrift auszuhändigen. (5) Im Übrigen gelten § 94 Abs. 1 und 2, § 95 Abs. 1 , §§ 97, 109, 111n und 111o der Strafprozessordnung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
G. v. 20.06.2013 BGBl. I S. 1602
Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3202, 3630; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Artikel 3 ÜbwRÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 17.12.2019) ... sich nach dem Telekommunikationsgesetz und der Telekommunikations-Überwachungsverordnung. § 95 Absatz 2 gilt entsprechend. (5) Bei Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 2 und 3 ist technisch ... Sicherheit nach den §§ 81, 82, 89a, 89c Absatz 1 bis 4, nach den §§ 94, 95 Absatz 3 und § 96 Absatz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 97b, sowie nach den §§ ...
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Artikel 1 StPOuaFG Änderung der Strafprozessordnung ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 95 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 95a Zurückstellung der ... nach § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes, wenn der Zeuge zustimmt." 7. Nach § 95 wird folgender § 95a eingefügt: „§ 95a Zurückstellung der ... ihr vorausgehende Durchsuchung nach den §§ 103 und 110 oder Herausgabeanordnung nach § 95 nicht offenbaren darf. Absatz 2 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass bei Gefahr im Verzug ... (7) Im Falle des Verstoßes gegen das Offenbarungsverbot des Absatzes 6 gilt § 95 Absatz 2 entsprechend." 8. § 99 wird wie folgt geändert: a) Die ... Für die Vollstreckung nach den Absätzen 1 und 2 gelten außerdem die §§ 94 bis 98 entsprechend mit Ausnahme von § 98 Absatz 2 Satz 3, die §§ 102 bis 110, ...
Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3198
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetz (TKEntschNeuOG)
G. v. 29.04.2009 BGBl. I S. 994
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