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Änderung § 480 StPO vom 01.01.2008

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 480 StPO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2008 geltenden Fassung
§ 480 StPO n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3198
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

§ 480


(Text alte Fassung)

Besondere gesetzliche Bestimmungen, die die Übermittlung personenbezogener Informationen aus Strafverfahren anordnen oder erlauben, bleiben unberührt.

(Text neue Fassung)

Besondere gesetzliche Bestimmungen, die die Übermittlung personenbezogener Daten aus Strafverfahren anordnen oder erlauben, bleiben unberührt.

 (keine frühere Fassung vorhanden)

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