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Zitierungen von § 406k StPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 406k StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 406l StPO Befugnisse von Angehörigen und Erben von Verletzten (vom 31.12.2015)
... 406i Absatz 1 sowie die §§ 406j und 406k gelten auch für Angehörige und Erben von Verletzten, soweit ihnen die entsprechenden ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

3. Opferrechtsreformgesetz
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2525
Artikel 1 3. ORRG Änderung der Strafprozessordnung
... des Verletzten über seine Befugnisse außerhalb des Strafverfahrens § 406k Weitere Informationen § 406l Befugnisse von Angehörigen und Erben von ... aufgehoben. 14. Der bisherige § 406h wird durch die folgenden §§ 406i bis 406l ersetzt: „§ 406i Unterrichtung des Verletzten über seine ... verfügbaren Unterstützungsangeboten im psychosozialen Bereich. § 406k Weitere Informationen (1) Die Informationen nach den §§ 406i und 406j sollen ... und Erben von Verletzten § 406i Absatz 1 sowie die §§ 406j und 406k gelten auch für Angehörige und Erben von Verletzten, soweit ihnen die entsprechenden ...
 
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