interne Verweise§ 459g StPO Vollstreckung von Nebenfolgen (vom 01.07.2021) ... Absatz 2 Satz 3, die §§ 102 bis 110, § 111c Absatz 1 und 2, § 111f Absatz 1, § 111k Absatz 1 und 2 sowie § 131 Absatz 1. § 457 Absatz 1 bleibt unberührt. Vor ...
Zitat in folgenden NormenFKS-Datenverordnung (FKSDVO)
V. v. 18.11.2019 BGBl. I S. 1778
IStGH-Gesetz (IStGHG)
Artikel 1 G. v. 21.06.2002 BGBl. I S. 2144; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
Rechtspflegergesetz (RPflG)
neugefasst durch B. v. 14.04.2013 BGBl. I S. 778, 2014 I 46; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 206
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Artikel 1 StPOuaFG Änderung der Strafprozessordnung ... Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arrestschuldners." 20. Nach § 111k Absatz 1 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Die erforderlichen Eintragungen in das ... Absatz 2 Satz 3, die §§ 102 bis 110, § 111c Absatz 1 und 2, § 111f Absatz 1, § 111k Absatz 1 und 2 sowie § 131 Absatz 1. § 457 Absatz 1 bleibt unberührt. Vor gerichtlichen ...
Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 3 VermAbschRÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 01.07.2017) ... wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 111b bis 111n werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 111b Beschlagnahme ... 111j Verfahren bei der Anordnung der Beschlagnahme und des Vermögensarrestes § 111k Verfahren bei der Vollziehung der Beschlagnahme und des Vermögensarrestes § ... Sachen richtet sich nach den §§ 111n und 111o." 3. Die §§ 111b bis 111n werden durch die folgenden §§ 111b bis 111q ersetzt: ... 3. Die §§ 111b bis 111n werden durch die folgenden §§ 111b bis 111q ersetzt: „§ 111b Beschlagnahme zur Sicherung der Einziehung ... beantragen. Die Zuständigkeit des Gerichts bestimmt sich nach § 162. § 111k Verfahren bei der Vollziehung der Beschlagnahme und des Vermögensarrestes (1) ... (3) Die §§ 102 bis 110, 111c Absatz 1 und 2, § 111f Absatz 1, § 111k Absatz 1 und 2 sowie § 131 Absatz 1 gelten entsprechend. (4) Das Gericht ordnet den Ausschluss ...
Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten
G. v. 24.10.2006 BGBl. I S. 2350
Artikel 1 RückgVermabschStG Änderung der Strafprozessordnung ... gepfändet worden ist, oder 3. dem Verletzten die erlangte Sache nach § 111k herausgegeben worden ist, ist dies im Rahmen der nach den Sätzen 2 und 3 zu ... Arrestvollziehung gepfändet worden war, 3. zwischenzeitlich Sachen nach § 111k an den Verletzten herausgegeben oder hinterlegt worden sind oder 4. Sachen nach § ... an den Verletzten herausgegeben oder hinterlegt worden sind oder 4. Sachen nach § 111k an den Verletzten herauszugeben gewesen wären und dieser die Herausgabe vor Ablauf der in ... und 441 in Verbindung mit § 442 Abs. 1 entsprechend anzuwenden." 7. § 111k wird wie folgt gefasst: „§ 111k Wird eine bewegliche Sache, die ... anzuwenden." 7. § 111k wird wie folgt gefasst: „§ 111k Wird eine bewegliche Sache, die nach § 94 beschlagnahmt oder sonst sichergestellt ...
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
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