interne Verweise§ 126a StPO Einstweilige Unterbringung (vom 01.01.2023) ... die einstweilige Unterbringung gelten die §§ 114 bis 115a, 116 Abs. 3 und 4, §§ 117 bis 119a, 123, 125 und 126 entsprechend. Die §§ 121, 122 gelten entsprechend ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Bekanntmachung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sindB. v. 27.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 69
Zitat in folgenden NormenJugendgerichtsgesetz (JGG)
neugefasst durch B. v. 11.12.1974 BGBl. I S. 3427; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2274
Artikel 1 UHaftRÄndG Änderung der Strafprozessordnung ... so ist der Beschuldigte über das Recht der Beschwerde und die anderen Rechtsbehelfe (§ 117 Abs. 1, 2, § 118 Abs. 1, 2, § 119 Abs. 5, § 119a Abs. 1) zu belehren. § 304 ... Entscheidung, weil der Zweck der Untersuchungshaft dies erfordert." 4a. § 117 Abs. 4 und 5 wird aufgehoben. 5. § 119 wird durch die folgenden §§ 119 ... ersetzt. 7. In § 126a Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „§§ 117 bis 119" durch die Angabe „§§ 117 bis 119a" ersetzt. 8. Dem ... Satz 1 wird die Angabe „§§ 117 bis 119" durch die Angabe „§§ 117 bis 119a" ersetzt. 8. Dem § 127 wird folgender Absatz 4 angefügt: ... Abs. 5 vollstreckt wird;". b) In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „§ 117 Abs. 4" durch die Angabe „Absatz 1 Nr. 4" ersetzt. 9b. § 141 wird ...
Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt
G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1327
Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren
G. v. 02.07.2013 BGBl. I S. 1938
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
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