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§ 2 - Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG k.a.Abk.)

G. v. 08.04.1922 RGBl. I S. 335, 393; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2065
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 611-14 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 2



(1) Wer gewerbsmäßig Wetten bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde abschließen oder vermitteln will (Buchmacher), bedarf der Erlaubnis der nach Landesrecht zuständigen Behörde.

(2) Der Buchmacher bedarf der Erlaubnis für die Örtlichkeit, wo die Wetten entgegengenommen oder vermittelt werden, und auch für die Personen, deren er sich zum Abschluß und zur Vermittlung von Wetten bedienen will. Die nach Landesrecht zuständige Behörde darf die Erlaubnis nur für die Örtlichkeiten ihres Landesgebiets erteilen. Die Erlaubnis kann mit einer Befristung oder einem Vorbehalt des Widerrufs erteilt oder mit einer Auflage oder einem Vorbehalt einer nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung einer Auflage verbunden werden.



 

Zitierungen von § 2 Rennwett- und Lotteriegesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 RennwLottG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RennwLottG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 RennwLottG (vom 17.12.2020)
... die näheren Voraussetzungen für das Erteilen einer Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 oder § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 , 2. die Tatbestände, auf die sich die Erlaubnis erstreckt, 3. das ...
§ 7 RennwLottG (vom 17.12.2020)
... dessen Gehilfe außerhalb der Örtlichkeiten, für welche die Erlaubnis erteilt ist ( § 2 Abs. 2 ), Wetten abschließt oder vermittelt oder Angebote dazu entgegennimmt. (2) ... Totalisatorunternehmens oder der Örtlichkeiten, für welche die Erlaubnis erteilt ist ( § 2 Abs. 2 ), öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3 des Strafgesetzbuches) ...
§ 13 RennwLottG
... Steuerschuldner ist der Unternehmer des Totalisators (§ 1) oder der Buchmacher (§ 2 ). Die Steuer ist innerhalb einer Woche nach Ablauf jedes halben Kalendermonats zu entrichten, ...
§ 16 RennwLottG (vom 17.12.2020)
... Unternehmer des Totalisators (§ 1 Absatz 1), der im Inland ansässige Buchmacher ( § 2 Absatz 1, 2 Satz 1 ) und der im Ausland ansässige Veranstalter von Sportwetten auf inländische Pferderennen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Spielverordnung (SpielV)
neugefasst durch B. v. 27.01.2006 BGBl. I S. 280; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
§ 1 SpielV (vom 11.11.2014)
... Unternehmen oder 3. Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher nach § 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes, es sei denn, in der Wettannahmestelle werden Sportwetten ...
§ 2 SpielV (vom 11.11.2014)
... Unternehmen, 3. in Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher nach § 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes, es sei denn, in der Wettannahmestelle werden Sportwetten ...
§ 3 SpielV (vom 10.11.2019)
... Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher nach § 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes sowie in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, in denen alkoholische Getränke zum ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten
G. v. 29.06.2012 BGBl. I S. 1424, 2013 I 2236
Artikel 1 SportWettG Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
... Voraussetzungen für das Erteilen einer Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 oder § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2, 2. die Tatbestände, auf die sich die ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
V. v. 04.11.2014 BGBl. I S. 1678
Artikel 1 6. SpielVÄndV Änderung der Spielverordnung
... den Wörtern „der konzessionierten Buchmacher" die Wörter „nach § 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes, es sei denn, in der Wettannahmestelle werden Sportwetten ... den Wörtern „der konzessionierten Buchmacher" die Wörter „nach § 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes, es sei denn, in der Wettannahmestelle werden Sportwetten ... den Wörtern „der konzessionierten Buchmacher" die Wörter „nach § 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes" eingefügt. bb) Nach Satz 1 wird ...
Artikel 5 6. SpielVÄndV Weitere Änderung der Spielverordnung zum 10. November 2019
... Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher nach § 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes sowie in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, in denen ...