§ 1 Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Union über Vermarktungsnormen für Eier (Vermarktungsnormen).
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier
V. v. 25.07.2011 BGBl. I S. 1685
Artikel 1 EiVermNVÄndV Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier ... (BGBl. I S. 1797) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden die Wörter „Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen ... Union über Vermarktungsnormen für Eier" ersetzt. 2. Nach § 1 werden folgende §§ 1a und 1b eingefügt: „§ 1a Ausnahmen ... Anzahl der auszuführenden Eier, 5. Benennung der Bestimmungen der in § 1 genannten Vorschriften, von denen abgewichen werden soll, 6. Zeitpunkt und Ort der ...
Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Vorschriften
V. v. 04.01.2019 BGBl. I S. 2
Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für tierische Erzeugnisse
V. v. 30.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 342
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