Tools:
Update via:
§ 7 - Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier (EiVermNV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 18.01.1995 BGBl. I S. 46; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 30.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 342
Geltung ab 31.12.1977; FNA: 7849-2-4-1 Handelsklassen, Qualitätsnormen
|
Geltung ab 31.12.1977; FNA: 7849-2-4-1 Handelsklassen, Qualitätsnormen
|
§ 7 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 36 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe c des Marktorganisationsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
- 1.
- entgegen § 1b Eier zum Verkauf vorrätig hält, anbietet, feilhält, liefert, verkauft oder sonst in den Verkehr bringt,
- 2.
- entgegen § 6 Absatz 2 Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder
- 3.
- einer vollziehbaren Anordnung nach § 6a Absatz 1 Satz 2 zuwiderhandelt.
(2) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und
- 1.
- im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3 Nummer 2 des Marktorganisationsgesetzes ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, soweit sie nach § 6 Absatz 1 Satz 1 für die Überwachung zuständig ist,
- 2.
- im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 des Marktorganisationsgesetzes ist in den übrigen Fällen des Absatzes 1 die zuständige oberste Landesbehörde.
Text in der Fassung des Artikels 5 Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für tierische Erzeugnisse V. v. 30. Oktober 2024 BGBl. 2024 I Nr. 342 m.W.v. 8. November 2024
Anzeige
Frühere Fassungen von § 7 Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 08.11.2024 | Artikel 5 Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für tierische Erzeugnisse vom 30.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 342 |
aktuell vorher | 04.10.2011 | Artikel 5 Erste Verordnung zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften vom 26.09.2011 BGBl. I S. 1914 |
aktuell vorher | 05.08.2011 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier vom 25.07.2011 BGBl. I S. 1685 |
aktuell | vor 05.08.2011 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7 Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 EiVermNV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EiVermNV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier
V. v. 25.07.2011 BGBl. I S. 1685
Artikel 1 EiVermNVÄndV Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier
... der Länder weiter." 5. § 6a wird aufgehoben. 6. § 7 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 und 2 werden durch folgenden ... 7. § 8 wird wie folgt geändert: a) Die Angabe „nach § 7 Abs. 1 Nr. 5" wird durch die Angabe „nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 in Verbindung mit ... a) Die Angabe „nach § 7 Abs. 1 Nr. 5" wird durch die Angabe „nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 in Verbindung mit § 1b Absatz 2 Nummer 3 oder nach § 7 Absatz 3 Nummer ... § 7 Absatz 3 Nummer 1 in Verbindung mit § 1b Absatz 2 Nummer 3 oder nach § 7 Absatz 3 Nummer 5" ersetzt. b) Die Angabe „§ 6 Nr. 1" wird durch ...
Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Vorschriften
V. v. 04.01.2019 BGBl. I S. 2
Artikel 7 EiFlRÄndV Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier
... diese an die zuständigen Behörden der Länder." 4. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „§ 7a Überwachung, Duldungs- ...
Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für tierische Erzeugnisse
V. v. 30.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 342
Artikel 5 TierErzMORÄndV Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier
... die Daten nach Abschnitt III der Anlage des Marktorganisationsgesetzes." 9. § 7 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 und 2 werden aufgehoben. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/583/a7424.htm