interne Verweise§ 7 EiVermNV Ordnungswidrigkeiten (vom 08.11.2024) ... feilhält, liefert, verkauft oder sonst in den Verkehr bringt, 2. entgegen § 6 Absatz 2 Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder ... Absatzes 1 Nummer 2 die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, soweit sie nach § 6 Absatz 1 Satz 1 für die Überwachung zuständig ist, 2. im Sinne des § 38 Absatz 3 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.09.2011 BGBl. I S. 1914
Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier
V. v. 25.07.2011 BGBl. I S. 1685
Artikel 1 EiVermNVÄndV Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier ... geben; soweit Muster bekannt gegeben sind, sind diese zu verwenden." 4. § 6 wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift werden nach dem Wort ... ee) Folgende Nummer 5 wird angefügt: „5. entgegen § 6 Absatz 2 Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht." ... 3 oder nach § 7 Absatz 3 Nummer 5" ersetzt. b) Die Angabe „§ 6 Nr. 1" wird durch die Angabe „§ 6 Absatz 1" ... ersetzt. b) Die Angabe „§ 6 Nr. 1" wird durch die Angabe „§ 6 Absatz 1" ...
Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.06.2014 BGBl. I S. 793
Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Vorschriften
V. v. 04.01.2019 BGBl. I S. 2
Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für tierische Erzeugnisse
V. v. 30.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 342
Artikel 5 TierErzMORÄndV Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier ... bekannt geben; sofern Muster bekannt gegeben sind, sind diese zu verwenden." 7. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... (EU) 2023/2465" ersetzt. c) Absatz 4 wird aufgehoben. 8. Nach § 6 werden die folgenden §§ 6a und 6b eingefügt: „§ 6a ... 2 bis 5 werden durch die folgenden Nummern 2 und 3 ersetzt: „2. entgegen § 6 Absatz 2 Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder ... Absatzes 1 Nummer 2 die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, soweit sie nach § 6 Absatz 1 Satz 1 für die Überwachung zuständig ist, 2. im Sinne des § 38 Absatz 3 ...
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