III. Schlussvorschriften
Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1999 in Kraft. Gleichzeitig tritt insoweit die Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Geschäftsbereich der Deutschen Bundespost POSTDIENST vom 27. September 1990 (BGBl. I S. 2291) außer Kraft.
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