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Änderung § 13 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit vom 17.12.2019

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 11 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.12.2019 geltenden Fassung
§ 13 n.F. (neue Fassung)
in der am 17.12.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 23 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153

(Text alte Fassung)

§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Textabschnitt unverändert)

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Rechtsvorschriften der zuständigen Stellen über die Prüfung Werkschutzmeister/Werkschutzmeisterin außer Kraft.