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Änderung § 13 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit vom 17.12.2019
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§ 11 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 17.12.2019 geltenden Fassung | § 13 n.F. (neue Fassung) in der am 17.12.2019 geltenden Fassung durch Artikel 23 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153 |
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(Text alte Fassung)§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten | (Text neue Fassung)§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
(Textabschnitt unverändert) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Rechtsvorschriften der zuständigen Stellen über die Prüfung Werkschutzmeister/Werkschutzmeisterin außer Kraft. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/585/al82221-0.htm