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Zitierungen von § 4 Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 JAbschlWUV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
JAbschlWUV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Artikel 23 DiRUG Änderung der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen
... zur Einstellung in das Unternehmensregister übermitteln" ersetzt. 2. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 § 2a Satz 1 in der ab dem 1. ... übermitteln" ersetzt. 2. § 4 wird wie folgt gefasst: „ § 4 § 2a Satz 1 in der ab dem 1. August 2022 geltenden Fassung ist erstmals auf ...
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