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Synopse aller Änderungen des SGB IX am 15.07.2016
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 15. Juli 2016 durch Artikel 104 des 2. BRBG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des SGB IX.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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SGB IX a.F. (alte Fassung) in der vor dem 15.07.2016 geltenden Fassung | SGB IX n.F. (neue Fassung) in der am 15.07.2016 geltenden Fassung durch Artikel 104 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Teil 1 Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen Kapitel 1 Allgemeine Regelungen § 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft § 2 Behinderung § 3 Vorrang von Prävention § 4 Leistungen zur Teilhabe § 5 Leistungsgruppen § 6 Rehabilitationsträger § 6a Rehabilitationsträger für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Zweiten Buch § 7 Vorbehalt abweichender Regelungen § 8 Vorrang von Leistungen zur Teilhabe § 9 Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten § 10 Koordinierung der Leistungen § 11 Zusammenwirken der Leistungen § 12 Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger § 13 Gemeinsame Empfehlungen § 14 Zuständigkeitsklärung § 15 Erstattung selbstbeschaffter Leistungen § 16 Verordnungsermächtigung Kapitel 2 Ausführung von Leistungen zur Teilhabe § 17 Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget § 18 Leistungsort § 19 Rehabilitationsdienste und -einrichtungen § 20 Qualitätssicherung § 21 Verträge mit Leistungserbringern § 21a Verordnungsermächtigung Kapitel 3 Gemeinsame Servicestellen § 22 Aufgaben § 23 Servicestellen § 24 Bericht § 25 Verordnungsermächtigung Kapitel 4 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation § 26 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation § 27 Krankenbehandlung und Rehabilitation § 28 Stufenweise Wiedereingliederung § 29 Förderung der Selbsthilfe § 30 Früherkennung und Frühförderung § 31 Hilfsmittel § 32 Verordnungsermächtigungen Kapitel 5 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben § 33 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben § 34 Leistungen an Arbeitgeber § 35 Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation § 36 Rechtsstellung der Teilnehmenden § 37 Dauer von Leistungen § 38 Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit § 38a Unterstützte Beschäftigung § 39 Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen § 40 Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich § 41 Leistungen im Arbeitsbereich § 42 Zuständigkeit für Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen § 43 Arbeitsförderungsgeld Kapitel 6 Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen § 44 Ergänzende Leistungen § 45 Leistungen zum Lebensunterhalt § 46 Höhe und Berechnung des Übergangsgelds § 47 Berechnung des Regelentgelts § 48 Berechnungsgrundlage in Sonderfällen § 49 Kontinuität der Bemessungsgrundlage § 50 Anpassung der Entgeltersatzleistungen § 51 Weiterzahlung der Leistungen § 52 Einkommensanrechnung § 53 Reisekosten § 54 Haushalts- oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungskosten Kapitel 7 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft § 55 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft § 56 Heilpädagogische Leistungen § 57 Förderung der Verständigung § 58 Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben § 59 Verordnungsermächtigung Kapitel 8 Sicherung und Koordinierung der Teilhabe Titel 1 Sicherung von Beratung und Auskunft § 60 Pflichten Personensorgeberechtigter § 61 Sicherung der Beratung behinderter Menschen § 62 Landesärzte Titel 2 Klagerecht der Verbände § 63 Klagerecht der Verbände Titel 3 Koordinierung der Teilhabe behinderter Menschen § 64 Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen § 65 Verfahren des Beirats § 66 Berichte über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe § 67 Verordnungsermächtigung Teil 2 Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) Kapitel 1 Geschützter Personenkreis § 68 Geltungsbereich § 69 Feststellung der Behinderung, Ausweise § 70 Verordnungsermächtigung Kapitel 2 Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber § 71 Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen § 72 Beschäftigung besonderer Gruppen schwerbehinderter Menschen § 73 Begriff des Arbeitsplatzes § 74 Berechnung der Mindestzahl von Arbeitsplätzen und der Pflichtarbeitsplatzzahl § 75 Anrechnung Beschäftigter auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen § 76 Mehrfachanrechnung § 77 Ausgleichsabgabe § 78 Ausgleichsfonds § 79 Verordnungsermächtigungen Kapitel 3 Sonstige Pflichten der Arbeitgeber; Rechte der schwerbehinderten Menschen § 80 Zusammenwirken der Arbeitgeber mit der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern § 81 Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen § 82 Besondere Pflichten der öffentlichen Arbeitgeber § 83 Integrationsvereinbarung § 84 Prävention Kapitel 4 Kündigungsschutz § 85 Erfordernis der Zustimmung § 86 Kündigungsfrist § 87 Antragsverfahren § 88 Entscheidung des Integrationsamtes § 89 Einschränkungen der Ermessensentscheidung § 90 Ausnahmen § 91 Außerordentliche Kündigung § 92 Erweiterter Beendigungsschutz Kapitel 5 Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat, Schwerbehindertenvertretung, Beauftragter des Arbeitgebers § 93 Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrates § 94 Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung § 95 Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung § 96 Persönliche Rechte und Pflichten der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen § 97 Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung § 98 Beauftragter des Arbeitgebers § 99 Zusammenarbeit § 100 Verordnungsermächtigung Kapitel 6 Durchführung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen § 101 Zusammenarbeit der Integrationsämter und der Bundesagentur für Arbeit § 102 Aufgaben des Integrationsamtes § 103 Beratender Ausschuss für behinderte Menschen bei dem Integrationsamt § 104 Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit § 105 Beratender Ausschuss für behinderte Menschen bei der Bundesagentur für Arbeit § 106 Gemeinsame Vorschriften § 107 Übertragung von Aufgaben § 108 Verordnungsermächtigung Kapitel 7 Integrationsfachdienste § 109 Begriff und Personenkreis § 110 Aufgaben § 111 Beauftragung und Verantwortlichkeit § 112 Fachliche Anforderungen § 113 Finanzielle Leistungen § 114 Ergebnisbeobachtung § 115 Verordnungsermächtigung Kapitel 8 Beendigung der Anwendung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen § 116 Beendigung der Anwendung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen § 117 Entziehung der besonderen Hilfen für schwerbehinderte Menschen Kapitel 9 Widerspruchsverfahren § 118 Widerspruch § 119 Widerspruchsausschuss bei dem Integrationsamt § 120 Widerspruchsausschüsse der Bundesagentur für Arbeit § 121 Verfahrensvorschriften Kapitel 10 Sonstige Vorschriften § 122 Vorrang der schwerbehinderten Menschen § 123 Arbeitsentgelt und Dienstbezüge § 124 Mehrarbeit § 125 Zusatzurlaub § 126 Nachteilsausgleich § 127 Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Heimarbeit § 128 Schwerbehinderte Beamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen, Soldaten und Soldatinnen § 129 Unabhängige Tätigkeit § 130 Geheimhaltungspflicht § 131 Statistik Kapitel 11 Integrationsprojekte § 132 Begriff und Personenkreis § 133 Aufgaben § 134 Finanzielle Leistungen § 135 Verordnungsermächtigung Kapitel 12 Werkstätten für behinderte Menschen § 136 Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen § 137 Aufnahme in die Werkstätten für behinderte Menschen § 138 Rechtsstellung und Arbeitsentgelt behinderter Menschen § 139 Mitwirkung § 140 Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe § 141 Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand § 142 Anerkennungsverfahren § 143 Blindenwerkstätten § 144 Verordnungsermächtigungen Kapitel 13 Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr § 145 Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle § 146 Persönliche Voraussetzungen § 147 Nah- und Fernverkehr § 148 Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr § 149 Erstattung der Fahrgeldausfälle im Fernverkehr § 150 Erstattungsverfahren § 151 Kostentragung § 152 Einnahmen aus Wertmarken § 153 Erfassung der Ausweise § 154 Verordnungsermächtigungen Kapitel 14 Straf-, Bußgeld- und Schlussvorschriften § 155 Strafvorschriften § 156 Bußgeldvorschriften § 157 Stadtstaatenklausel § 158 Sonderregelung für den Bundesnachrichtendienst § 159 Übergangsregelung § 159a (aufgehoben) | |
(Text alte Fassung) § 160 Überprüfungsregelung | (Text neue Fassung) § 160 (aufgehoben) |
§ 114 Ergebnisbeobachtung | |
(1) 1 Der Integrationsfachdienst dokumentiert Verlauf und Ergebnis der jeweiligen Bemühungen um die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben. 2 Er erstellt jährlich eine zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse und legt diese den Auftraggebern nach deren näherer gemeinsamer Maßgabe vor. 3 Diese Zusammenstellung soll insbesondere geschlechtsdifferenzierte Angaben enthalten zu 1. den Zu- und Abgängen an Betreuungsfällen im Kalenderjahr, 2. dem Bestand an Betreuungsfällen, 3. der Zahl der abgeschlossenen Fälle, differenziert nach Aufnahme einer Ausbildung, einer befristeten oder unbefristeten Beschäftigung, einer Beschäftigung in einem Integrationsprojekt oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen. | |
(2) 1 Der Integrationsfachdienst dokumentiert auch die Ergebnisse seiner Bemühungen zur Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit und die Begleitung der betrieblichen Ausbildung nach § 110 Abs. 2 Nr. 1a und 1b unter Einbeziehung geschlechtsdifferenzierter Daten und Besonderheiten sowie der Art der Behinderung. 2 Er erstellt zum 30. September 2006 eine zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse und legt diese dem zuständigen Integrationsamt vor. 3 Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen bereitet die Ergebnisse auf und stellt sie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Vorbereitung des Berichtes nach § 160 Abs. 2 bis zum 31. Dezember 2006 zur Verfügung. | (2) Der Integrationsfachdienst dokumentiert auch die Ergebnisse seiner Bemühungen zur Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit und die Begleitung der betrieblichen Ausbildung nach § 110 Abs. 2 Nr. 1a und 1b unter Einbeziehung geschlechtsdifferenzierter Daten und Besonderheiten sowie der Art der Behinderung. |
§ 160 Überprüfungsregelung | § 160 (aufgehoben) |
(1) Die Bundesregierung berichtet den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes bis zum 30. Juni 2005 über die Situation behinderter und schwerbehinderter Frauen und Männer auf dem Ausbildungsstellenmarkt und schlägt die danach zu treffenden Maßnahmen vor. (2) Sie berichtet den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes bis zum 30. Juni 2007 über die Wirkungen der Instrumente zur Sicherung von Beschäftigung und zur betrieblichen Prävention. Dabei wird auch die Höhe der Beschäftigungspflichtquote überprüft. |
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