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Zitierungen von § 146 SGB IX
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 146 SGB IX verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB IX selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 128 SGB IX Schwerbehinderte Beamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen, Soldaten und Soldatinnen (vom 30.12.2016)
... gelten die §§ 2, 69, 93 bis 99, 116 Abs. 1 sowie §§ 123, 125, 126 und 145 bis 147. Im Übrigen gelten für Soldaten und Soldatinnen die Vorschriften ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 2 BTHG Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Übergangsrecht zum Jahr 2017)
... finden, soweit sie gleichwertige Regelungen getroffen haben." 13. Dem § 146 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Schwerbehinderte Menschen mit ...
Dritte Verordnung zur Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung
V. v. 07.06.2012 BGBl. I S. 1275
Artikel 1 3. SchwbAwVÄndV Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung
... Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt im Sinne des § 146 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder entsprechender Vorschriften ist." ... Ist der schwerbehinderte Mensch zur Mitnahme einer Begleitperson im Sinne des § 146 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch berechtigt, sind auf der Vorderseite des Ausweises ...
Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze
G. v. 02.12.2006 BGBl. I S. 2742
Artikel 6 BetrAVGuaÄndG Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
... dies im Ausweis des schwer-behinderten Menschen eingetragen ist, und". 3. § 146 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Zur Mitnahme einer Begleitperson sind ...
Artikel 7 BetrAVGuaÄndG Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung
... die Wörter „Ist nicht festgestellt, dass ständige Begleitung im Sinne des § 146 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch notwendig ist" durch die Wörter „Ist ... die Wörter „Ist die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson im Sinne des § 146 Abs. 2 des Neunten Buches nicht nachgewiesen" ersetzt. 2. § 9 wird wie folgt ...
Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2904
Artikel 18 BVGuSozEntsRÄndG Änderung der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge
... es sei denn, die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson gemäß § 146 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ist nachgewiesen durch einen entsprechenden Bescheid ...
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