interne Verweise§ 14 WGSVG Besondere Ermittlung der Entgeltpunkte für Beitragszeiten ... nicht beeinträchtigte Beschäftigung oder Tätigkeit; § 15 Satz 3 Nr. 2 und § 15 Satz 4 finden Anwendung. Sätze 1 und 2 gelten nicht für ... beeinträchtigte Beschäftigung oder Tätigkeit; § 15 Satz 3 Nr. 2 und § 15 Satz 4 finden Anwendung. Sätze 1 und 2 gelten nicht für nachgezahlte Beiträge, die ...
Zitat in folgenden NormenGesetz zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung
G. v. 22.12.1970 BGBl. I S. 1846; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 25.07.1991 BGBl. I S. 1606
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