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Änderung Anhang 1 ElektroGKostV vom 01.01.2008

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anhang 1 ElektroGKostV, alle Änderungen durch Artikel 1 6. ElektroGKostVÄndV am 1. Januar 2008 und Änderungshistorie des ElektroGKostV

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Anhang 1 ElektroGKostV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2008 geltenden Fassung
Anhang 1 ElektroGKostV n.F. (neue Fassung)
in der am 17.12.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 28.11.2013 BGBl. I S. 4094
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 23.10.2015) 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anhang 1 (zu § 1 Abs. 1) Gebührenverzeichnis


(Text neue Fassung)

Anhang 1 (zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis


(Textabschnitt unverändert)


Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro

1 | Registrierung |

vorherige Änderung nächste Änderung

1.01 | Stammregistrierung
je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 150,-

1.02 | Ergänzung der Stammregistrierung nach Nummer 1.01
um jede weitere
Marke einschließlich einer Geräteart sowie jede weitere
Geräteart zu
einer Marke | 80,-

1.03 | Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden Registrierungen
nach den Nummern 1.01 und 1.02
je Änderungssitzung | 95,-

1.04.a | Vollprüfung einer hersteller-individuellen Garantie
je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 300,-

1.04.b | Vollprüfung einer Garantie basierend auf einem vorab durch die
Gemeinsame Stelle geprüften Herstellergarantiesystem
je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 270,-

1.04.c | Erweiterung einer nach den Nummern 1.04.a und 1.04.b nach-
gewiesenen Garantie auf andere
Geräteart
je Hersteller für jede weitere Marke einschließlich einer Geräteart sowie
jede weitere Geräteart zu einer Marke
| 85,-

1.04.d | Änderung oder jährliche Aktualisierung einer nach Nummer 1.04.a,
1.04.b
oder 1.04.c nachgewiesenen Garantie hinsichtlich Menge
und Ermittlung
bei unveränderter Geräteart
je Änderung bzw. je Aktualisierung | 193,-

1.04.e | Änderung sonstiger Garantiedaten
je vorgenommener Änderung | 85,-

1.04.f | Prüfung der Glaubhaftmachung nach § 6 Abs. 3 Satz 2 ElektroG
je Registrierung | 250,-

1.05 | Sonstige Registrierungsdatenänderung
je Änderungssitzung | 45,-

1.06 | Sonderaufwand bei nichtelektronischer Datenübergabe
je entgegengenommenem und bearbeitetem Vorgang | je Aufwand bei einem
Stundensatz in Höhe von
160,-


2 | Bereitstellungsanordnung | 41,-

3 | Abholanordnung | 52,-



1.01 | Registrierung
je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart, soweit der Hersteller
nicht bereits mit einer anderen Marke und
Geräteart registriert ist | 64,-

1.02 | Weitere Registrierung
je Hersteller,
Marke sowie Geräteart, soweit der Hersteller bereits
mit mindestens
einer Marke und Geräteart registriert ist | 35,-

1.03 | Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden Registrierungen
nach den Nummern 1.01 und 1.02
je Änderungssitzung | 43,-

1.04.a | Vollprüfung einer hersteller-individuellen Garantie
je Hersteller und erster Prüfung der Garantie für eine Geräteart | 129,-

1.04.b | Vollprüfung einer Garantie basierend auf einem vorab durch die
Gemeinsame Stelle geprüften Herstellergarantiesystem
je Hersteller und erster Prüfung der Garantie für eine Geräteart | 118,-

1.04.c | Prüfung der Garantie bei Verwendung
einer
nach Nummer 1.04.a und 1.04.b voll geprüften
Garantie für eine neu zu registrierende
Geräteart
je Hersteller für jede Prüfung der Garantie für
eine noch nicht oder nicht mehr registrierte
Geräteart
| 37,-

1.04.d | Änderung bzw. jährliche Aktualisierung einer oder nachträglicher
Wechsel zu einer
nach Nummer 1.04.a, 1.04.b oder 1.04.c nachge-
wiesenen
Garantie bei unveränderter Geräteart
je Änderung, Aktualisierung oder nachträglichem Wechsel | 83,-

1.04.e | Änderung sonstiger Garantiedaten
je vorgenommener Änderung | 35,-

1.04.f | Prüfung der Glaubhaftmachung nach § 6 Absatz 3 Satz 2 des Elektro-
und Elektronikgerätegesetzes

je Registrierung | 107,-

1.05 | Sonstige Registrierungsdatenänderung
je Änderungssitzung | 21,-

1.06 | Sonderaufwand bei nichtelektronischer Datenübergabe
je entgegengenommenem und bearbeitetem Vorgang | 28,- bis 400,-

1.07 | Erteilung einer Bescheinigung über die Registrierungspflicht | 28,- bis 7.500,-

2 | Bereitstellungsanordnung | 32,70

3 | Abholanordnung | 40,90

4 | Sanktionen |

vorherige Änderung

4.01 | Garantieaufstockungsanordnung | je Aufwand bei einem
Stundensatz in Höhe von
160,-


4.02 | Verwarnung bei nicht erfolgter Bereitstellung | je Aufwand bei einem
Stundensatz in Höhe von
160,-

4.03 | Verwarnung bei nicht erfolgter Abholung | je Aufwand bei einem
Stundensatz in Höhe von
160,-

4.04 |
Widerruf der Registrierung | bis zu 75 vom Hundert der
Gebühr nach Nummer 1



4.01 | Garantieaufstockungsanordnung | 28,-

4.02 | Widerruf der Registrierung | bis zu 75 Prozent der
Gebühr nach Nummer 1

(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 23.10.2015)