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Änderung Anhang 1 ElektroGKostV vom 01.01.2008
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Anhang 1 ElektroGKostV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2008 geltenden Fassung | Anhang 1 ElektroGKostV n.F. (neue Fassung) in der am 17.12.2013 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 28.11.2013 BGBl. I S. 4094 |
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(Text alte Fassung) Anhang 1 (zu § 1 Abs. 1) Gebührenverzeichnis | (Text neue Fassung)Anhang 1 (zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis |
(Textabschnitt unverändert) Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro 1 | Registrierung | | |
1.01 | Stammregistrierung je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 150,- 1.02 | Ergänzung der Stammregistrierung nach Nummer 1.01 um jede weitere Marke einschließlich einer Geräteart sowie jede weitere Geräteart zu einer Marke | 80,- 1.03 | Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden Registrierungen nach den Nummern 1.01 und 1.02 je Änderungssitzung | 95,- 1.04.a | Vollprüfung einer hersteller-individuellen Garantie je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 300,- 1.04.b | Vollprüfung einer Garantie basierend auf einem vorab durch die Gemeinsame Stelle geprüften Herstellergarantiesystem je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 270,- 1.04.c | Erweiterung einer nach den Nummern 1.04.a und 1.04.b nach- gewiesenen Garantie auf andere Geräteart je Hersteller für jede weitere Marke einschließlich einer Geräteart sowie jede weitere Geräteart zu einer Marke | 85,- 1.04.d | Änderung oder jährliche Aktualisierung einer nach Nummer 1.04.a, 1.04.b oder 1.04.c nachgewiesenen Garantie hinsichtlich Menge und Ermittlung bei unveränderter Geräteart je Änderung bzw. je Aktualisierung | 193,- 1.04.e | Änderung sonstiger Garantiedaten je vorgenommener Änderung | 85,- 1.04.f | Prüfung der Glaubhaftmachung nach § 6 Abs. 3 Satz 2 ElektroG je Registrierung | 250,- 1.05 | Sonstige Registrierungsdatenänderung je Änderungssitzung | 45,- 1.06 | Sonderaufwand bei nichtelektronischer Datenübergabe je entgegengenommenem und bearbeitetem Vorgang | je Aufwand bei einem Stundensatz in Höhe von 160,- 2 | Bereitstellungsanordnung | 41,- 3 | Abholanordnung | 52,- | 1.01 | Registrierung je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart, soweit der Hersteller nicht bereits mit einer anderen Marke und Geräteart registriert ist | 64,- 1.02 | Weitere Registrierung je Hersteller, Marke sowie Geräteart, soweit der Hersteller bereits mit mindestens einer Marke und Geräteart registriert ist | 35,- 1.03 | Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden Registrierungen nach den Nummern 1.01 und 1.02 je Änderungssitzung | 43,- 1.04.a | Vollprüfung einer hersteller-individuellen Garantie je Hersteller und erster Prüfung der Garantie für eine Geräteart | 129,- 1.04.b | Vollprüfung einer Garantie basierend auf einem vorab durch die Gemeinsame Stelle geprüften Herstellergarantiesystem je Hersteller und erster Prüfung der Garantie für eine Geräteart | 118,- 1.04.c | Prüfung der Garantie bei Verwendung einer nach Nummer 1.04.a und 1.04.b voll geprüften Garantie für eine neu zu registrierende Geräteart je Hersteller für jede Prüfung der Garantie für eine noch nicht oder nicht mehr registrierte Geräteart | 37,- 1.04.d | Änderung bzw. jährliche Aktualisierung einer oder nachträglicher Wechsel zu einer nach Nummer 1.04.a, 1.04.b oder 1.04.c nachge- wiesenen Garantie bei unveränderter Geräteart je Änderung, Aktualisierung oder nachträglichem Wechsel | 83,- 1.04.e | Änderung sonstiger Garantiedaten je vorgenommener Änderung | 35,- 1.04.f | Prüfung der Glaubhaftmachung nach § 6 Absatz 3 Satz 2 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes je Registrierung | 107,- 1.05 | Sonstige Registrierungsdatenänderung je Änderungssitzung | 21,- 1.06 | Sonderaufwand bei nichtelektronischer Datenübergabe je entgegengenommenem und bearbeitetem Vorgang | 28,- bis 400,- 1.07 | Erteilung einer Bescheinigung über die Registrierungspflicht | 28,- bis 7.500,- 2 | Bereitstellungsanordnung | 32,70 3 | Abholanordnung | 40,90 |
4 | Sanktionen | | |
4.01 | Garantieaufstockungsanordnung | je Aufwand bei einem Stundensatz in Höhe von 160,- 4.02 | Verwarnung bei nicht erfolgter Bereitstellung | je Aufwand bei einem Stundensatz in Höhe von 160,- 4.03 | Verwarnung bei nicht erfolgter Abholung | je Aufwand bei einem Stundensatz in Höhe von 160,- 4.04 | Widerruf der Registrierung | bis zu 75 vom Hundert der Gebühr nach Nummer 1 | 4.01 | Garantieaufstockungsanordnung | 28,- 4.02 | Widerruf der Registrierung | bis zu 75 Prozent der Gebühr nach Nummer 1 |
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