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Änderung Anhang 1 ElektroGKostV vom 18.03.2010
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Anhang 1 ElektroGKostV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 18.03.2010 geltenden Fassung | Anhang 1 ElektroGKostV n.F. (neue Fassung) in der am 17.12.2013 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 28.11.2013 BGBl. I S. 4094 |
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(Text alte Fassung) Anhang 1 (zu § 1 Abs. 1) Gebührenverzeichnis | (Text neue Fassung)Anhang 1 (zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis |
(Textabschnitt unverändert) Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro 1 | Registrierung | | |
1.01 | Stammregistrierung je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 90,- 1.02 | Ergänzung der Stammregistrierung nach Nummer 1.01 um jede weitere Marke einschließlich einer Geräteart sowie jede weitere Geräteart zu einer Marke | 50,- 1.03 | Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden Registrierungen nach den Nummern 1.01 und 1.02 je Änderungssitzung | 60,- 1.04.a | Vollprüfung einer hersteller-individuellen Garantie je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 180,- 1.04.b | Vollprüfung einer Garantie basierend auf einem vorab durch die Gemeinsame Stelle geprüften Herstellergarantiesystem je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 165,- 1.04.c | Erweiterung einer nach Nummer 1.04.a und 1.04.b nachgewiese- nen Garantie auf eine andere Geräteart je Hersteller für jede weitere Marke einschließlich einer Geräteart sowie jede weitere Geräteart zu einer Marke | 50,- 1.04.d | Änderung bzw. jährliche Aktualisierung hinsichtlich Menge und Ermittlung einer oder nachträglicher Wechsel zu einer nach Nummer 1.04.a, 1.04.b oder 1.04.c nachgewiesenen Garantie bei unveränderter Geräteart je Änderung, Aktualisierung oder nachträglichem Wechsel | 115,- 1.04.e | Änderung sonstiger Garantiedaten je vorgenommener Änderung | 50,- 1.04.f | Prüfung der Glaubhaftmachung nach § 6 Abs. 3 Satz 2 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes je Registrierung | 150,- 1.05 | Sonstige Registrierungsdatenänderung je Änderungssitzung | 30,- 1.06 | Sonderaufwand bei nichtelektronischer Datenübergabe je entgegengenommenem und bearbeitetem Vorgang | 40,- bis 400,- 1.07 | Erteilung einer Bescheinigung über die Registrierungspflicht | 40,- bis 7.500,- 2 | Bereitstellungsanordnung | 25,- 3 | Abholanordnung | 32,- | 1.01 | Registrierung je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart, soweit der Hersteller nicht bereits mit einer anderen Marke und Geräteart registriert ist | 64,- 1.02 | Weitere Registrierung je Hersteller, Marke sowie Geräteart, soweit der Hersteller bereits mit mindestens einer Marke und Geräteart registriert ist | 35,- 1.03 | Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden Registrierungen nach den Nummern 1.01 und 1.02 je Änderungssitzung | 43,- 1.04.a | Vollprüfung einer hersteller-individuellen Garantie je Hersteller und erster Prüfung der Garantie für eine Geräteart | 129,- 1.04.b | Vollprüfung einer Garantie basierend auf einem vorab durch die Gemeinsame Stelle geprüften Herstellergarantiesystem je Hersteller und erster Prüfung der Garantie für eine Geräteart | 118,- 1.04.c | Prüfung der Garantie bei Verwendung einer nach Nummer 1.04.a und 1.04.b voll geprüften Garantie für eine neu zu registrierende Geräteart je Hersteller für jede Prüfung der Garantie für eine noch nicht oder nicht mehr registrierte Geräteart | 37,- 1.04.d | Änderung bzw. jährliche Aktualisierung einer oder nachträglicher Wechsel zu einer nach Nummer 1.04.a, 1.04.b oder 1.04.c nachge- wiesenen Garantie bei unveränderter Geräteart je Änderung, Aktualisierung oder nachträglichem Wechsel | 83,- 1.04.e | Änderung sonstiger Garantiedaten je vorgenommener Änderung | 35,- 1.04.f | Prüfung der Glaubhaftmachung nach § 6 Absatz 3 Satz 2 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes je Registrierung | 107,- 1.05 | Sonstige Registrierungsdatenänderung je Änderungssitzung | 21,- 1.06 | Sonderaufwand bei nichtelektronischer Datenübergabe je entgegengenommenem und bearbeitetem Vorgang | 28,- bis 400,- 1.07 | Erteilung einer Bescheinigung über die Registrierungspflicht | 28,- bis 7.500,- 2 | Bereitstellungsanordnung | 32,70 3 | Abholanordnung | 40,90 |
4 | Sanktionen | | |
4.01 | Garantieaufstockungsanordnung | 40,- 4.02 | Verwarnung bei nicht erfolgter Bereitstellung | 40,- 4.03 | Verwarnung bei nicht erfolgter Abholung | 40,- 4.04 | Widerruf der Registrierung | bis zu 75 Prozent der Gebühr nach Nummer 1 | 4.01 | Garantieaufstockungsanordnung | 28,- 4.02 | Widerruf der Registrierung | bis zu 75 Prozent der Gebühr nach Nummer 1 |
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