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Änderung Anhang 1 ElektroGKostV vom 01.01.2008

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anhang 1 ElektroGKostV, alle Änderungen durch Artikel 1 2. ElektroGKostVÄndV am 1. Januar 2008 und Änderungshistorie des ElektroGKostV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anhang 1 ElektroGKostV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2008 geltenden Fassung
Anhang 1 ElektroGKostV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 05.12.2007 BGBl. I S. 2825

(Textabschnitt unverändert)

Anhang 1 (zu § 1 Abs. 1) Gebührenverzeichnis



Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro

1 | Registrierung |

(Text alte Fassung) nächste Änderung

1.01 | Stammregistrierung
je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 150,-

1.02 | Ergänzung der Stammregistrierung nach Nummer 1.01
um jede weitere Marke einschließlich einer Geräteart sowie jede weitere
Geräteart zu einer Marke | 80,-

1.03 | Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden Registrierungen
nach den Nummern 1.01 und 1.02
je Änderungssitzung | 95,-

1.04.a | Vollprüfung einer hersteller-individuellen Garantie
je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 300,-

1.04.b | Vollprüfung einer Garantie basierend auf einem vorab durch die
Gemeinsame Stelle geprüften Herstellergarantiesystem
je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 270,-

1.04.c | Erweiterung einer nach den Nummern 1.04.a und 1.04.b nach-
gewiesenen
Garantie auf andere Geräteart
je Hersteller für jede weitere Marke einschließlich einer Geräteart sowie
jede weitere Geräteart zu einer Marke | 85,-

1.04.d | Änderung oder jährliche Aktualisierung einer nach Nummer 1.04.a,
1.04.b
oder 1.04.c nachgewiesenen Garantie hinsichtlich Menge
und Ermittlung
bei unveränderter Geräteart
je Änderung bzw. je Aktualisierung | 193,-

1.04.e | Änderung sonstiger Garantiedaten
je vorgenommener Änderung | 85,-

1.04.f | Prüfung der Glaubhaftmachung nach § 6 Abs. 3 Satz 2 ElektroG
je Registrierung | 250,-

1.05 | Sonstige Registrierungsdatenänderung
je Änderungssitzung | 45,-

1.06 | Sonderaufwand bei nichtelektronischer Datenübergabe
je entgegengenommenem und bearbeitetem Vorgang | je Aufwand bei einem
Stundensatz in Höhe von
160,-


2 | Bereitstellungsanordnung | 41,-

3 | Abholanordnung | 52,-

(Text neue Fassung)

1.01 | Stammregistrierung
je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 90,-

1.02 | Ergänzung der Stammregistrierung nach Nummer 1.01
um jede weitere Marke einschließlich einer Geräteart sowie jede weitere
Geräteart zu einer Marke | 50,-

1.03 | Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden Registrierungen
nach den Nummern 1.01 und 1.02
je Änderungssitzung | 60,-

1.04.a | Vollprüfung einer hersteller-individuellen Garantie
je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 180,-

1.04.b | Vollprüfung einer Garantie basierend auf einem vorab durch die
Gemeinsame Stelle geprüften Herstellergarantiesystem
je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 165,-

1.04.c | Erweiterung einer nach Nummer 1.04.a und 1.04.b nachgewiese-
nen
Garantie auf eine andere Geräteart
je Hersteller für jede weitere Marke einschließlich einer Geräteart sowie
jede weitere Geräteart zu einer Marke | 50,-

1.04.d | Änderung bzw. jährliche Aktualisierung hinsichtlich Menge und
Ermittlung
einer oder nachträglicher Wechsel zu einer nach
Nummer
1.04.a, 1.04.b oder 1.04.c nachgewiesenen Garantie bei
unveränderter
Geräteart
je Änderung, Aktualisierung oder nachträglichem Wechsel | 115,-

1.04.e | Änderung sonstiger Garantiedaten
je vorgenommener Änderung | 50,-

1.04.f | Prüfung der Glaubhaftmachung nach § 6 Abs. 3 Satz 2 des Elektro-
und Elektronikgerätegesetzes

je Registrierung | 150,-

1.05 | Sonstige Registrierungsdatenänderung
je Änderungssitzung | 30,-

1.06 | Sonderaufwand bei nichtelektronischer Datenübergabe
je entgegengenommenem und bearbeitetem Vorgang | 40,- bis 400,-

1.07 | Erteilung einer Bescheinigung über die Registrierungspflicht | 40,- bis 7.500,-

2 | Bereitstellungsanordnung | 25,-

3 | Abholanordnung | 32,-

4 | Sanktionen |

vorherige Änderung

4.01 | Garantieaufstockungsanordnung | je Aufwand bei einem
Stundensatz in Höhe von
160,-


4.02 | Verwarnung bei nicht erfolgter Bereitstellung | je Aufwand bei einem
Stundensatz in Höhe von
160,-


4.03 | Verwarnung bei nicht erfolgter Abholung | je Aufwand bei einem
Stundensatz in Höhe von
160,-


4.04 | Widerruf der Registrierung | bis zu 75 vom Hundert der
Gebühr nach Nummer 1



4.01 | Garantieaufstockungsanordnung | 40,-

4.02 | Verwarnung bei nicht erfolgter Bereitstellung | 40,-

4.03 | Verwarnung bei nicht erfolgter Abholung | 40,-

4.04 | Widerruf der Registrierung | bis zu 75 Prozent der
Gebühr nach Nummer 1