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Änderung Anhang 1 ElektroGKostV vom 01.01.2008
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Anhang 1 ElektroGKostV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2008 geltenden Fassung | Anhang 1 ElektroGKostV n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2008 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 05.12.2007 BGBl. I S. 2825 |
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(Textabschnitt unverändert) Anhang 1 (zu § 1 Abs. 1) Gebührenverzeichnis | |
Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro 1 | Registrierung | | |
(Text alte Fassung) 1.01 | Stammregistrierung je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 150,- 1.02 | Ergänzung der Stammregistrierung nach Nummer 1.01 um jede weitere Marke einschließlich einer Geräteart sowie jede weitere Geräteart zu einer Marke | 80,- 1.03 | Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden Registrierungen nach den Nummern 1.01 und 1.02 je Änderungssitzung | 95,- 1.04.a | Vollprüfung einer hersteller-individuellen Garantie je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 300,- 1.04.b | Vollprüfung einer Garantie basierend auf einem vorab durch die Gemeinsame Stelle geprüften Herstellergarantiesystem je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 270,- 1.04.c | Erweiterung einer nach den Nummern 1.04.a und 1.04.b nach- gewiesenen Garantie auf andere Geräteart je Hersteller für jede weitere Marke einschließlich einer Geräteart sowie jede weitere Geräteart zu einer Marke | 85,- 1.04.d | Änderung oder jährliche Aktualisierung einer nach Nummer 1.04.a, 1.04.b oder 1.04.c nachgewiesenen Garantie hinsichtlich Menge und Ermittlung bei unveränderter Geräteart je Änderung bzw. je Aktualisierung | 193,- 1.04.e | Änderung sonstiger Garantiedaten je vorgenommener Änderung | 85,- 1.04.f | Prüfung der Glaubhaftmachung nach § 6 Abs. 3 Satz 2 ElektroG je Registrierung | 250,- 1.05 | Sonstige Registrierungsdatenänderung je Änderungssitzung | 45,- 1.06 | Sonderaufwand bei nichtelektronischer Datenübergabe je entgegengenommenem und bearbeitetem Vorgang | je Aufwand bei einem Stundensatz in Höhe von 160,- 2 | Bereitstellungsanordnung | 41,- 3 | Abholanordnung | 52,- | (Text neue Fassung) 1.01 | Stammregistrierung je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 90,- 1.02 | Ergänzung der Stammregistrierung nach Nummer 1.01 um jede weitere Marke einschließlich einer Geräteart sowie jede weitere Geräteart zu einer Marke | 50,- 1.03 | Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden Registrierungen nach den Nummern 1.01 und 1.02 je Änderungssitzung | 60,- 1.04.a | Vollprüfung einer hersteller-individuellen Garantie je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 180,- 1.04.b | Vollprüfung einer Garantie basierend auf einem vorab durch die Gemeinsame Stelle geprüften Herstellergarantiesystem je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 165,- 1.04.c | Erweiterung einer nach Nummer 1.04.a und 1.04.b nachgewiese- nen Garantie auf eine andere Geräteart je Hersteller für jede weitere Marke einschließlich einer Geräteart sowie jede weitere Geräteart zu einer Marke | 50,- 1.04.d | Änderung bzw. jährliche Aktualisierung hinsichtlich Menge und Ermittlung einer oder nachträglicher Wechsel zu einer nach Nummer 1.04.a, 1.04.b oder 1.04.c nachgewiesenen Garantie bei unveränderter Geräteart je Änderung, Aktualisierung oder nachträglichem Wechsel | 115,- 1.04.e | Änderung sonstiger Garantiedaten je vorgenommener Änderung | 50,- 1.04.f | Prüfung der Glaubhaftmachung nach § 6 Abs. 3 Satz 2 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes je Registrierung | 150,- 1.05 | Sonstige Registrierungsdatenänderung je Änderungssitzung | 30,- 1.06 | Sonderaufwand bei nichtelektronischer Datenübergabe je entgegengenommenem und bearbeitetem Vorgang | 40,- bis 400,- 1.07 | Erteilung einer Bescheinigung über die Registrierungspflicht | 40,- bis 7.500,- 2 | Bereitstellungsanordnung | 25,- 3 | Abholanordnung | 32,- |
4 | Sanktionen | | |
4.01 | Garantieaufstockungsanordnung | je Aufwand bei einem Stundensatz in Höhe von 160,- 4.02 | Verwarnung bei nicht erfolgter Bereitstellung | je Aufwand bei einem Stundensatz in Höhe von 160,- 4.03 | Verwarnung bei nicht erfolgter Abholung | je Aufwand bei einem Stundensatz in Höhe von 160,- 4.04 | Widerruf der Registrierung | bis zu 75 vom Hundert der Gebühr nach Nummer 1 | 4.01 | Garantieaufstockungsanordnung | 40,- 4.02 | Verwarnung bei nicht erfolgter Bereitstellung | 40,- 4.03 | Verwarnung bei nicht erfolgter Abholung | 40,- 4.04 | Widerruf der Registrierung | bis zu 75 Prozent der Gebühr nach Nummer 1 |
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