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Änderung Anhang 2 ElektroGKostV vom 01.01.2008
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Anhang 2 ElektroGKostV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2008 geltenden Fassung | Anhang 2 ElektroGKostV n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2008 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 05.12.2007 BGBl. I S. 2825 |
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(Textabschnitt unverändert) Anhang 2 (zu § 2 Abs. 2) | |
(Text alte Fassung) Gewichtsklasse | Geräteklasse | Schwellenwert in kg/Jahr (= 12 Monate) Gewichtsklasse I | z. B. - Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haushalten - Haushaltskleingeräte für die ausschließlich gewerbliche Nutzung - Geräte für die Datenverarbeitung, das Drucken von Daten und die Übermittlung gedruckter Daten in privaten Haushalten - In privaten Haushalten genutzte Telekommunikationsgeräte - Mobil-Telefone - Kameras (Photo) - Gewerblich genutzte Geräte der Informations- und Telekommunikati- onstechnik - Geräte der Unterhaltungselektronik, soweit nicht in der Gewichts- klasse III - Gasentladungslampen für die Nutzung in privaten Haushalten - Gasentladungslampen für die ausschließlich gewerbliche Nutzung - Spielzeug für die Nutzung in privaten Haushalten - Medizinprodukte für die Nutzung in privaten Haushalten - Überwachungs- und Kontrollinstrumente für die Nutzung in privaten Haushalten | 50 Gewichtsklasse II | z. B. - Datensichtgeräte - Leuchten für die ausschließlich gewerbliche Nutzung - Werkzeuge für die Nutzung in privaten Haushalten - Werkzeuge für die ausschließlich gewerbliche Nutzung - Sport- und Freizeitgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten - Spielzeug - Sport- und Freizeitgeräte für die ausschließlich gewerbliche Nutzung - Medizinprodukte für den gewerblichen Anwender - Überwachungs- und Kontrollinstrumente für die ausschließlich ge- werbliche Nutzung | 100 Gewichtsklasse III | z. B. - TV-Geräte - Gewerblich genutztes Audio- und Video-Equipment - Großdisplays - Kältegeräte, Klimageräte und Ölradiatoren für die Nutzung in privaten Haushalten - Andere Haushaltsgroßgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten | 200 Gewichtsklasse IV | z. B. - Kältegeräte, Klimageräte und Ölradiatoren für die ausschließlich ge- werbliche Nutzung - Haushaltsgroßgeräte für die ausschließlich gewerbliche Nutzung - Automatische Ausgabegeräte für die Nutzung in privaten Haushalten - Automatische Ausgabegeräte für die ausschließlich gewerbliche Nut- zung | 500 | (Text neue Fassung) Gewichtsklasse | Geräteklasse | Schwellenwert in kg/Jahr (=12 Monate) Gewichtsklasse I | z. B.: - Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haushalten - Haushaltskleingeräte für die ausschließlich gewerbliche Nutzung - Geräte für die Datenverarbeitung, das Drucken von Daten und die Übermittlung gedruckter Daten in privaten Haushalten - In privaten Haushalten genutzte Telekommunikationsgeräte - Mobil-Telefone - Kameras (Foto) - Gewerblich genutzte Geräte der Informations- und Telekommunika- tionstechnik - Geräte der Unterhaltungselektronik, soweit nicht in der Gewichtsklasse III - Gasentladungslampen für die Nutzung in privaten Haushalten - Gasentladungslampen für die ausschließlich gewerbliche Nutzung - Spielzeug für die Nutzung in privaten Haushalten - Medizinprodukte für die Nutzung in privaten Haushalten - Überwachungs- und Kontrollinstrumente für die Nutzung in privaten Haushalten | 30 Gewichtsklasse II | z. B.: - Datensichtgeräte - Leuchten für die ausschließlich gewerbliche Nutzung - Werkzeuge für die Nutzung in privaten Haushalten - Werkzeuge für die ausschließlich gewerbliche Nutzung - Sport- und Freizeitgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten - Spielzeug für die ausschließlich gewerbliche Nutzung - Sport- und Freizeitgeräte für die ausschließlich gewerbliche Nutzung - Medizinprodukte für den gewerblichen Anwender - Überwachungs- und Kontrollinstrumente für die ausschließlich gewerb- liche Nutzung | 70 Gewichtsklasse III | z. B.: - TV-Geräte - Gewerblich genutztes Audio- und Video-Equipment - Großdisplays - Kältegeräte, Klimageräte und Ölradiatoren für die Nutzung in privaten Haushalten - Andere Haushaltsgroßgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten | 120 Gewichtsklasse IV | z. B.: - Kältegeräte, Klimageräte und Ölradiatoren für die ausschließlich ge- werbliche Nutzung - Haushaltsgroßgeräte für die ausschließlich gewerbliche Nutzung - Automatische Ausgabegeräte für die Nutzung in privaten Haushalten - Automatische Ausgabegeräte für die ausschließlich gewerbliche Nut- zung | 300 |
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