Zitierungen von Anhang 2 ElektroGKostV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 2 ElektroGKostV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ElektroGKostV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 ElektroGKostV Gebührenermäßigung und Gebührenbefreiung (vom 15.08.2013)
... glaubhaft macht, in der jeweiligen Geräteart gerechnet auf ein Jahr weniger als die im Anhang 2 genannte Menge in Verkehr zu bringen. Umfasst der Registrierungszeitraum des ...
§ 5 ElektroGKostV Übergangsvorschriften (vom 31.12.2011)
... beziehen, denen eine Amtshandlung für eine Geräteklasse zugrunde liegt, die in Anhang 2 nicht verzeichnet ist, gilt Anhang 2 in der Fassung der Verordnung, welche im Zeitpunkt der ... für eine Geräteklasse zugrunde liegt, die in Anhang 2 nicht verzeichnet ist, gilt Anhang 2 in der Fassung der Verordnung, welche im Zeitpunkt der Beantragung der Amtshandlung ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
V. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3277
Artikel 1 1. ElektroGKostVÄndV Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung
... glaubhaft macht, in der jeweiligen Geräteart gerechnet auf ein Jahr weniger als die im Anhang 2 genannte Menge in Verkehr zu bringen. Umfasst der Registrierungszeitraum des Antragstellers nur ... nach Nummer 1". 5. Nach Anhang 1 wird folgender Anhang 2 angefügt: „Anhang 2 (zu § 2 Abs. 2)  ... 5. Nach Anhang 1 wird folgender Anhang 2 angefügt: „Anhang 2 (zu § 2 Abs. 2)  ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung
V. v. 14.12.2011 BGBl. I S. 3110
Artikel 1 4. ElektroGKostVÄndV Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung
... beziehen, denen eine Amtshandlung für eine Geräteklasse zugrunde liegt, die in Anhang 2 nicht verzeichnet ist, gilt Anhang 2 in der Fassung der Verordnung, welche im Zeitpunkt der ... für eine Geräteklasse zugrunde liegt, die in Anhang 2 nicht verzeichnet ist, gilt Anhang 2 in der Fassung der Verordnung, welche im Zeitpunkt der Beantragung der Amtshandlung galt." ... im Zeitpunkt der Beantragung der Amtshandlung galt." 2. Die Anhänge 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „Anhang 1 (zu § 1 Absatz 1) ... zu 75 Prozent der Gebühr nach Nummer 1 Anhang 2 (zu § 2 Absatz 2)  ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung
V. v. 05.12.2007 BGBl. I S. 2825
Artikel 1 2. ElektroGKostVÄndV Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung
... zu 75 Prozent der Gebühr nach Nummer 1. 5. Anhang 2 (zu § 2 Abs. 2) wird wie folgt gefasst: „Anhang 2 (zu § 2 Abs. 2) ... 5. Anhang 2 (zu § 2 Abs. 2) wird wie folgt gefasst: „Anhang 2 (zu § 2 Abs. 2)  ...


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