Zitierungen von § 4 AFuV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 AFuV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AFuV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 AFuV Durchführung der Prüfung (vom 24.06.2024)
... Die Prüfung nach § 4 Abs. 1, 2 und 3 besteht aus einer schriftlichen Prüfung, der unter den nach Absatz 5 festzulegenden ... und Umfang der zu gewährenden Erleichterungen entscheidet die Bundesnetzagentur. § 4 bleibt unberührt. (5) Einzelheiten zur Durchführung von Prüfungen werden ...
§ 7 AFuV Amateurfunkzeugnisse (vom 24.06.2024)
... bei der Festlegung der Einzelheiten zu Prüfungsinhalten und -anforderungen nach § 4 Absatz 1, 2 und 3 sowie bei den Zusatzprüfungen nach § 4 Absatz 4 und 5 sowie § 4 Absatz 7 ... und -anforderungen nach § 4 Absatz 1, 2 und 3 sowie bei den Zusatzprüfungen nach § 4 Absatz 4 und 5 sowie § 4 Absatz 7 gemäß § 4 Absatz 6 berücksichtigt worden sind. ... § 4 Absatz 1, 2 und 3 sowie bei den Zusatzprüfungen nach § 4 Absatz 4 und 5 sowie § 4 Absatz 7 gemäß § 4 Absatz 6 berücksichtigt worden sind. (2) Voraussetzung ... bei den Zusatzprüfungen nach § 4 Absatz 4 und 5 sowie § 4 Absatz 7 gemäß § 4 Absatz 6 berücksichtigt worden sind. (2) Voraussetzung für die Erteilung eines ... Prüfung gemäß § 5 Abs. 2 bestanden und damit die geforderten Kenntnisse nach § 4 Abs. 1 nachgewiesen hat. (3) Voraussetzung für die Erteilung eines Amateurfunkzeugnisses ... die Prüfung gemäß § 5 Abs. 2 bestanden und damit die in § 4 Abs. 2 geforderten Kenntnisse nachgewiesen hat. (4) Die Erteilung des Amateurfunkzeugnisses ... Funkamateure die Prüfung gemäß § 5 Absatz 2 bestanden und damit die in § 4 Absatz 3 geforderten Kenntnisse nachgewiesen ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 42
Anlage BNetzABGebV Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.12.2021)
... einer Erstprüfung für die Klasse A im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV 71,50 1.2 Durchführung einer ... einer Erstprüfung für die Klasse E im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV 56,00 1.3 Durchführung einer ... einer Wiederholungsprüfung für Klasse A oder E im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV 46,00 1.4 Durchführung einer ... oder eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse A im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV 41,00 1.5 Durchführung einer ... einer Zusatzprüfung Morsen im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV 84,00 1.6 Ausstellung einer ...

Besondere Gebührenverordnung Telekommunikation (BMDVTKBGebV)
V. v. 20.12.2023 BGBl. 2024 I Nr. 1; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 06.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 32
Anlage BMDVTKBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 03.08.2024)
... einer Erstprüfung für die Klasse N im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV 68,00 1.2 Durchführung einer ... einer Erstprüfung für die Klasse E im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV 73,50 1.3 Durchführung einer ... einer Erstprüfung für die Klasse A im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV 81,00 1.4 Durchführung einer ... einer Wiederholungsprüfung im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV 42,50 1.4.1 Die Gebühr erhöht sich ... für die Amateurfunkklasse E oder A im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV   1.5.1 Zusatzprüfung Klasse N nach E ... einer Zusatzprüfung Morsen im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV 84,00 1.7 Prüfen und Anerkennen einer ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung
V. v. 27.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 175
Artikel 1 3. AFuVÄndV
... Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr." 3. § 4 Absatz 5 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die Prüfung ist gebührenpflichtig aufgrund ...

Erste Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung
V. v. 25.08.2006 BGBl. I S. 2070
Artikel 1 1. AFuVÄndV
... Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen" ersetzt. 2. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 wird die Angabe „die wesentlichen ... a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „Die Prüfung nach § 4 Abs. 1 und 2" durch die Angabe „Die Prüfung nach § 4 Abs. 1, 2 und 3" ... Prüfung nach § 4 Abs. 1 und 2" durch die Angabe „Die Prüfung nach § 4 Abs. 1, 2 und 3" ersetzt. b) In Absatz 3 wird nach Satz 2 folgender Satz ... a) In Absatz 3 wird die Angabe „im Besitz einer Bescheinigung nach § 4 Abs. 4 Satz 3 dieser Verordnung" durch die Angabe „im Besitz einer Bescheinigung nach ... 4 Satz 3 dieser Verordnung" durch die Angabe „im Besitz einer Bescheinigung nach § 4 Abs. 5 Satz 3 dieser Verordnung" ersetzt. b) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz ... oder eines Amateurfunkzeugnisses nach bestandener Zusatzprüfung gemäß § 4 Abs. 3 oder Abs. 5".  ...

Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation
V. v. 23.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 256
Artikel 2 1. BMDVTKBGebVÄndV Weitere Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation
... einer Erstprüfung für die Klasse N im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV 68,00 1.2 Durchführung einer ... einer Erstprüfung für die Klasse E im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV 73,50 1.3 Durchführung einer ... einer Erstprüfung für die Klasse A im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV 81,00 1.4 Durchführung einer ... einer Wiederholungsprüfung im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV 42,50 1.4.1 Die Gebühr erhöht sich ... für die Amateurfunkklasse E oder A im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV   1.5.1 Zusatzprüfung Klasse N nach E ... einer Zusatzprüfung Morsen im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV 84,00 1.7 Prüfen und Anerkennen einer ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung
V. v. 21.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 160
Artikel 1 2. AFuVÄndV
... durch das Wort „Bundesnetzagentur" ersetzt. 3. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:  ... Art und Umfang der zu gewährenden Erleichterungen entscheidet die Bundesnetzagentur. § 4 bleibt unberührt." c) In Absatz 5 wird das Wort ... bei der Festlegung der Einzelheiten zu Prüfungsinhalten und -anforderungen nach § 4 Absatz 1, 2 und 3 sowie bei den Zusatzprüfungen nach § 4 Absatz 4 und 5 sowie § 4 Absatz 7 ... und -anforderungen nach § 4 Absatz 1, 2 und 3 sowie bei den Zusatzprüfungen nach § 4 Absatz 4 und 5 sowie § 4 Absatz 7 gemäß § 4 Absatz 6 berücksichtigt worden ... § 4 Absatz 1, 2 und 3 sowie bei den Zusatzprüfungen nach § 4 Absatz 4 und 5 sowie § 4 Absatz 7 gemäß § 4 Absatz 6 berücksichtigt worden sind." c) Nach ... bei den Zusatzprüfungen nach § 4 Absatz 4 und 5 sowie § 4 Absatz 7 gemäß § 4 Absatz 6 berücksichtigt worden sind." c) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 ... Funkamateure die Prüfung gemäß § 5 Absatz 2 bestanden und damit die in § 4 Absatz 3 geforderten Kenntnisse nachgewiesen hat." 7. § 8 wird wie folgt gefasst: ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed