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Zitierungen von § 8 AFuV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 AFuV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AFuV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 AFuV Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst (vom 24.06.2024)
... ihres vorgelegten Amateurfunkzeugnisses oder einer gleichwertigen Bescheinigung im Sinne von § 8 zur Teilnahme am Amateurfunkdienst unter gleichzeitiger Zuteilung eines personengebundenen ...
Zitat in folgenden Normen
Besondere Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
Anlage BNetzABGebV Gebühren- und Auslagenverzeichnis
... oder Amateurfunk-Zeug- nisurkunde als Zweitschrift oder im Rahmen der Regelungen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 AFuV 16,00 1.7 Prüfen und Anerkennen ... anderer Verwaltungen oder einer nicht CEPT-konformen Prüfungsbescheinigung nach § 8 Absatz 2 AFuV 35,00 2.1 Erteilung der Zulassung zur Teilnahme ...
Besondere Gebührenverordnung Telekommunikation (BMDVTKBGebV)
V. v. 20.12.2023 BGBl. 2024 I Nr. 1
Anlage BMDVTKBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 03.08.2024)
... anderer Verwaltungen oder einer nicht CEPT-konformen Prüfungsbescheinigung nach § 8 Absatz 2 AFuV 31,50 2 Maßnahmen für ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation
V. v. 23.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 256
Artikel 2 1. BMDVTKBGebVÄndV Weitere Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation
... anderer Verwaltungen oder einer nicht CEPT-konformen Prüfungsbescheinigung nach § 8 Absatz 2 AFuV 31,50". ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung
V. v. 21.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 160
Artikel 1 2. AFuVÄndV
... und damit die in § 4 Absatz 3 geforderten Kenntnisse nachgewiesen hat." 7. § 8 wird wie folgt gefasst: „§ 8 Anerkennung und Ausstellung von ... nachgewiesen hat." 7. § 8 wird wie folgt gefasst: „ § 8 Anerkennung und Ausstellung von Amateurfunk-Prüfungsbescheinigungen und ...
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