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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.03.2009 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
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II. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKMWidAnO k.a.Abk.)
A. v. 18.02.2005 BGBl. I S. 455; aufgehoben durch IV. A. v. 15.03.2009 BGBl. I S. 598
Geltung ab 03.03.2005; FNA: 2030-14-142 Beamte
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Geltung ab 03.03.2005; FNA: 2030-14-142 Beamte
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II. Zuständigkeit
Die Beauftragte oder der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien kann die Zuständigkeit für die Entscheidung über Widersprüche abweichend vom Abschnitt I in Einzelfällen selbst übernehmen.
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