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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.01.2022 aufgehoben
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Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKMWidAnO k.a.Abk.)
A. v. 15.03.2009 BGBl. I S. 598 (Nr. 15); aufgehoben durch § 7 A. v. 05.01.2022 BGBl. I S. 26
Geltung ab 25.03.2009; FNA: 2030-14-164 Beamte
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Geltung ab 25.03.2009; FNA: 2030-14-164 Beamte
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I. Erlass von Widerspruchsbescheiden
Nach § 126 Absatz 3 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) übertrage ich die Befugnis, Widerspruchsbescheide zu erlassen,
- 1.
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesarchivs und
- 2.
- der oder dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik,
II. Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
Nach § 127 Absatz 3 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) übertrage ich die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis den unter Abschnitt I genannten Behördenleiterinnen und Behördenleitern, soweit sie nach dieser allgemeinen Anordnung für den Erlass von Widerspruchsbescheiden zuständig sind.
III. Vorbehaltsklausel
In besonderen Fällen behalte ich mir vor, die Befugnisse und die Vertretung nach den Abschnitten I und II dieser allgemeinen Anordnung selbst auszuüben.
IV. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
IV. ändert mWv. 25. März 2009 BKMWidAnO
Diese allgemeine Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Für Widersprüche und Klagen, die vor dem Inkrafttreten dieser allgemeinen Anordnung erhoben worden sind, bleibt es bei den bisherigen Zuständigkeiten. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 18. Februar 2005 (BGBl. I S. 455) außer Kraft.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8683/index.htm