Diese allgemeine Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Für Widersprüche und Klagen, die vor dem Inkrafttreten dieser allgemeinen Anordnung erhoben worden sind, bleibt es bei den bisherigen Zuständigkeiten. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom
18. Februar 2005 (BGBl. I S. 455) außer Kraft.