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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.01.2022 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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I. - Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKMWidAnO k.a.Abk.)
A. v. 15.03.2009 BGBl. I S. 598 (Nr. 15); aufgehoben durch § 7 A. v. 05.01.2022 BGBl. I S. 26
Geltung ab 25.03.2009; FNA: 2030-14-164 Beamte
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Geltung ab 25.03.2009; FNA: 2030-14-164 Beamte
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I. Erlass von Widerspruchsbescheiden
Nach § 126 Absatz 3 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) übertrage ich die Befugnis, Widerspruchsbescheide zu erlassen,
- 1.
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesarchivs und
- 2.
- der oder dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik,
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