Artikel IV - Zweites Überleitungsgesetz (2. ÜblG k.a.Abk.)

G. v. 21.08.1951 BGBl. I S. 774; zuletzt geändert durch Artikel 193 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 603-4 Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
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Artikel IV Änderungen und Ergänzungen des Ersten Überleitungsgesetzes
§ 13
§ 14

Artikel IV Änderungen und Ergänzungen des Ersten Überleitungsgesetzes

§ 13



(Änderungsvorschrift)

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§ 14



Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, das Erste Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund in der ab 1. April 1951 geltenden Fassung bekanntzumachen.



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