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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Unterbringung der Besatzungsmitglieder an Bord von Kauffahrteischiffen
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 SeeUntbrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SeeUntbrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 SeeUntbrV Weitergehende Anforderungen
... See-Berufsgenossenschaft kann im Einzelfall über § 3 hinausgehende Anforderungen stellen, wenn dies zum Schutz von Leben, Gesundheit oder Wohlbefinden ...
§ 5 SeeUntbrV Ausnahmen
... Die See-Berufsgenossenschaft kann im Einzelfall von den Anforderungen des § 3 Ausnahmen zulassen, wenn der Schutz von Leben, Gesundheit und Wohlbefinden der ... (2) Die See-Berufsgenossenschaft kann im Einzelfall von den Anforderungen des § 3 für Schiffe von weniger als 1.000 BRT und für Fischereifahrzeuge Ausnahmen zulassen, ...
§ 6 SeeUntbrV Zulassung von Werkstoffen und Bauarten
... Die Zulassung ist zu erteilen, wenn der Werkstoff oder die Bauart den Anforderungen des § 3 Abs. 1 dieser Verordnung entspricht; andernfalls ist die Zulassung zu versagen. Die Zulassung kann ... Zulassung kann zurückgenommen werden, wenn bei ihrer Erteilung eine Anforderung nach § 3 Abs. 1 dieser Verordnung nicht erfüllt war. Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn ...
§ 10 SeeUntbrV Anordnungen der See-Berufsgenossenschaft
... ihr darüber beschwert haben, daß die Unterkunftsräume den Anforderungen des § 3 dieser Verordnung nicht ...
§ 11 SeeUntbrV Übergangsvorschriften
... Die See-Berufsgenossenschaft kann anordnen, daß ein Schiff den Anforderungen des § 3 dieser Verordnung entsprechend geändert wird, wenn das Schiff 1. beim ...
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