Eingangsformel - Verordnung über das Befahren des Naturschutzgebietes "Helgoländer Felssockel" (HgFSNatSchV k.a.Abk.)

V. v. 13.05.1985 BGBl. I S. 776; zuletzt geändert durch Artikel 25 V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257
Geltung ab 15.06.1985; FNA: 940-9-12 Verwaltung der Bundeswasserstraßen
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Eingangsformel



Auf Grund des § 5 Satz 3 des Bundeswasserstraßengesetzes vom 2. April 1968 (BGBl. II S. 173) der durch § 36 Nr. 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3574) eingefügt worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verordnet:



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