§ 11 Kostentragung
Der Bund trägt die Ausgaben für das Erziehungsgeld.
interne Verweise§ 13 BErzGG Rechtsweg ... Über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der §§ 1 bis 12 entscheiden die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit. § 85 Abs. 2 Nr. 2 des ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5971/a82058.htm