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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2008 aufgehoben
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§ 15 - Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG)
neugefasst durch B. v. 09.02.2004 BGBl. I S. 206; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 05.12.2006 BGBl. I S. 2748
Geltung ab 12.12.1985; FNA: 85-3 Kindergeld und Erziehungsgeld
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Geltung ab 12.12.1985; FNA: 85-3 Kindergeld und Erziehungsgeld
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§ 15 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Einführung des Elterngeldes G. v. 5. Dezember 2006 BGBl. I S. 2748 m.W.v. 1. Januar 2007
Frühere Fassungen von § 15 BErzGG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2007 | Artikel 3 Gesetz zur Einführung des Elterngeldes vom 05.12.2006 BGBl. I S. 2748 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 15 BErzGG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 BErzGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BErzGG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Einführung des Elterngeldes
G. v. 05.12.2006 BGBl. I S. 2748
Artikel 2 EGBEEG Folgeänderungen sonstiger Vorschriften
... I S. 1818) geändert worden ist, werden die Wörter „Erziehungsurlaub nach § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Bundeserziehungsgeldgesetzes" durch die Wörter ... wie folgt geändert: 1. In § 1 Abs. 1 werden die Wörter „§ 15 Abs. 1 des Bundeserziehungsgeldgesetzes" durch die Wörter „§ 15 Abs. 1 des ... wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 werden nach den Wörtern „§ 15 Abs. 1 des Bundeserziehungsgeldgesetzes" die Wörter „oder § 15 Abs. 1 des ...
Verordnung zur Neuregelung mutterschutz- und elternzeitrechtlicher Vorschriften
V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 320
Artikel 2 EVMuSchEltZV Änderung der Elternzeitverordnung für Soldatinnen und Soldaten
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 15 Abs. 1 des Bundeserziehungsgeldgesetzes oder § 15 Abs. 1 des Bundeselterngeld- und ...
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