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Änderungsalarm
Zitierungen von
§ 7 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Außenwirtschaft/Geprüfte Fachkauffrau für Außenwirtschaft
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 FachkAußPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FachkAußPrV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 1 FachkAußPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... Geprüften Fachkauffrau für Außenwirtschaft nach den §§ 2
bis
8 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 8 FachkAußPrV Übergangsvorschriften
... die Wiederholungsprüfung auch gemäß dieser Verordnung durchführen; §
7
Abs. 2 findet in diesem Fall keine ...
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